Entspricht einem Landgericht in Deutschland. [ von Koschutnig am 2012-02-10 21:44:04 ]
Das deutsche Landgericht ist im Gerichtsaufbau das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht.
Jeder Landgerichtsbezirk umfasst mehrere Amtsgerichte, mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Kompetenzbereich eines Oberlandesgerichts dar.
Die österreichischen Landesgerichte, die nicht in einer Landeshauptstadt ansässig sind, hießen vor 1993 Kreisgerichte (eine Ausnahme war das Landesgericht Feldkirch).
In der DDR entsprachen die "Kreisgerichte" jedoch den österr. Bezirks- bzw. den bundesdeutschen Amtsgerichten.