Irrige Recherche - wär' besser unterblieben, denn [ von Koschutnig am 2012-02-12 15:13:31 ]
die 1. Erklärung war richtig. In dieser dt. Bedeutung ist im österr. öffentl. Dienst nicht "Vorrückung", sondern "Überstellung" üblich. Eine "Vorrückung" aber ist das Aufsteigen in eine höhere Gehaltsstufe (deutsch nach TVöD: "Entgeltstufe"), i.A. in Verbindung mit einem "Biennalsprung".
Hingegen:
Höhergruppierung:
Unter einer Höhergruppierung versteht man den Wechsel von der bisherigen in eine höhere Entgeltgruppe.*)
Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt gerade noch dem alten entspricht. TVöD, http://tinyurl.com/6r4xtyp
*)In Deutschland wird zwischen "Entgeltgruppen" für die tarifvertragl. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und "Besoldungsgruppen"
für Beamte differenziert.