Österreichisch - Deutsch : Pouvoir - finanzielle Mittel (bzw.Verfügungsgewalt über diese), Vollmacht

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Österreichisch - Deutsch : Pouvoir - finanzielle Mittel (bzw.Verfügungsgewalt über diese), Vollmacht


Österreichisch :

Pouvoir , das

Deutsch :

finanzielle Mittel (bzw.Verfügungsgewalt über diese), Vollmacht

 
Eingereicht von :anachoret ( Region : Wien 4.,Wieden)
Eingereicht am :2010-02-14 23:11:27
Verwendung :gehoben
 
Kategorien : noch keine Kategorie



Kommentare
kommt aus dem Französischen, [ von anachoret am 2010-02-14 23:16:11 ]

wo das Verb pouvoir u.a.: können, vermögen, dürfen, das Substantiv le pouvoir: Fähigkeit, Herrschaft, Macht, Vollmacht etc. bedeutet.

"Der Fall Lovrin wird diskutiert. Herr Grafendorfer hat genauere Auskünfte eingeholt und bekommt ein Pouvoir von bis zu 1000 Euro nach einem persönlichen Gespräch für die nächste Behandlung des Kindes in der Ukraine. Es wäre wünschenswert, dass die Familie Mitglied bei HSM wird"
Quelle: Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 10.12.2004 des Verein HSM, Hilf Selbst Mit: Interessensgemeinschaft für behinderte, chronisch kranke und alte Menschen, http://www.hsm.or.at/ProtokollGV2004.htm

Die Bank betreibt Handelsbuchgeschäfte i.S.d. BWG nur Maßgabe und Prämisse der reinen Kundenservicierung. Im Zuge dessen wurde dem Leiter Investmentbanking ein Pouvoir eingeräumt, welches ihm erlaubt, selbständig Wertpapierdispositionen bis max. EUR 1 Mio. zu tätigen. Darüber hinaus ist die Zustimmung des direkten Vorstandes erforderlich."
Quelle: Volksbank Vorarlberggruppe Geschäftsbericht 2008, http://www.volksbank-vorarlberg.at/m101/volksbank/DownloadServlet?action=download_counter&stage=p&branch=m001_45710&language=de&path=/m001_45710&category=Geschäftsberichte&document=/downloads/vvb_gb_2008_kl_090406.pdf

"ORF-Interview: Ja, darf sie das denn?...Damit bleibt der Vorwurf, dass die Gutachterin mit ihrem Auftritt und speziell ihrerer Suizid-Einschätzung zumindest Standespflichten verletzt hat. Im schlimmsten Fall würde ihr die Streichung aus der Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen drohen. Zuständig dafür wäre das Landesgericht Linz, da Kastner dort eingetragen ist. "Es ist auf jeden Fall zu klären, unter welchen Umständen Heidi Kastner das Interview gegeben hat", sagt der zuständige Linzer Richter Werner Gratzl. Das Pouvoir, als Sachverständiger überhaupt mit den Medien zu reden, könne nur der jeweilige Mediensprecher des Gerichts erteilen"
Quelle: Artikel vom Freitag, 20. März 2009 http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3941&Alias=Wzo&cob=404137
Beurteilungen
2010-06-01 20:05:23(Krems(Land)): Qualität=0: Bekanntheit=-50%
   
Pouvoir

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