Vermutlich von Andreas Khol geprägt, [ von anachoret am 2010-03-01 17:14:45 ]
bald bespöttelt, bald ernsthaft gebraucht, hat der Begriff in Deutschland auch schon eine kleine Karriere hinter sich...
„Die FPÖ steht außerhalb des
Verfassungsbogens.“ Andreas Khol, 3. April 1995- zitiert nach:
Quelle: www.gruene.at/uploads/media/gruenes_schwarzbuch_schwarz.pdf
"In den späten 90er-Jahren gab es da den
Verfassungsbogen, dessen Copyright-Inhaber, Andreas Khol, ex cathedra erklärte, wer sich darunter befinde und wer außerhalb. Haiders FPÖ jedenfalls blieb außerhalb – bis zu dem Tag, an dem der Wähler im Herbst 1999 die Option einer blau-schwarzen Koalition auftat."
Quelle: http://diepresse.com/home/meinung/gastkommentar/537610/index.do
"Raketa plant tatsächlich, den Kholschen
Verfassungsbogen originalgetreu nachzubauen. Das Objekt wird im öffentlichen Raum (indoor) zu besehen und zu begehen sein. Wir fragen Sie, liebe Les@s, was so ein Kholscher Verfassungsbogen alles braucht - vom Hirschgeweih über ein Dollfuß-Bild bis Geranien und Pelargonien."
Quelle: http://www.raketa.at/raketa.php?id=2647
"Ing. Scheuch (F):(...)Heute, meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es ein Schreiben vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, in dem klargestellt wird, dass sich letztendlich die rote Hexenküche Berger, Jabloner und Faymann ein bisschen zu früh gefreut hat, dass das alles gar nicht möglich ist und dass wir uns – und da sind wir uns immer sicher gewesen – im
Verfassungsbogen befinden! Wir freuen uns aber – und das möchte ich heute klarstellen – wir freuen uns, wenn sie alle dazu lernen und auch letztendlich unsere Standpunkte übernehmen!"
Quelle: 37. Sitzung des Kärntner Landtages – 29. GP, 1. Februar 2007
Im deutschen Verständnis scheint es sich dabei
allerdings mitunter eher um eine Schusswaffe zu handeln...
"Zur Pressemitteilung der Linksfraktion vom heutigen Tag erklärt der Sprecher des Justizministeriums, Martin Marx:
»Der Einsetzungsbeschluss für den Untersuchungsausschuss ist aufgrund seiner groben Verfassungswidrigkeit nicht durch einen Kompromiss oder eine Verständigung zu reparieren, wie das die Antragsteller vorschlagen. Verfassungsverstöße sind nicht verhandelbar; jeder von ihnen ist einer zu viel. Wer den
Verfassungsbogen überspannt, bricht mit unserer fundamentalen Wertordnung."
Quelle: http://www.justiz.sachsen.de/smj/content/987.php