In der BRD [ von Koschutnig am 2011-03-01 11:50:18 ]
gibt es keine einheitliche Bezeichnung. Gerichtsdolmetscher und Urkundenübersetzer (mit Recht zur Beglaubigung) sind dort getrennte Berufsfelder
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Die allgemeine Beeidigung, öffentliche Bestellung bzw. allgemeine Ermächtigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Übersetzerinnen und Übersetzern richtet sich nach dem Recht der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland und unterliegt daher länderspezifischen Anforderungen.Datenbank der ermächtigten Übersetzer in Deutschland: http://www.justiz-dolmetscher.de/
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Ermächtigte Übersetzer können die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen bescheinigen, die von ihnen selbst oder von anderen Übersetzern angefertigt worden sind. Solche Übersetzungen, auch beglaubigte Übersetzungen genannt, haben eine besondere Beweiskraft. Gerichte oder Behörden verlangen in der Regel die Vorlage von beglaubigten Übersetzungen für alle verfahrensrelevanten Unterlagen." http://tinyurl.com/6fvwapt
Liste aller österr. "Gerichtsdolmetscher" (ugs.)nach Sprachen und nach Gerichtssprengeln:
http://tinyurl.com/5rn4fes