Österreichisch - Deutsch : Anlassgesetzgebung - Ad-hoc-Gesetzgebung, Gesetz auf Grund eines besonderen Ereignisses

Österreichisches Wörterbuch 
Suchwörter
Wortfilter
Kategorie:

Keine Schimpfworte
Nur mit Aussprache
Nur Bucheinträge


ElitePartner.de

Weitere Links:

iPhone Programme


Dekor Farben


Internet Wetten


Haushaltsbuch


Alexithymie


Alexithymia


Money Management


Sportwetten


Alooha Sprache
Language Community

      
Dieses Wort muss bleiben ! 1 Dieses Wort muss weg ! 0
  


Österreichisch - Deutsch : Anlassgesetzgebung - Ad-hoc-Gesetzgebung, Gesetz auf Grund eines besonderen Ereignisses


Österreichisch :

Anlassgesetzgebung

Deutsch :

Ad-hoc-Gesetzgebung, Gesetz auf Grund eines besonderen Ereignisses

 
Eingereicht von :Koschutnig ( Region : Klagenfurt(Stadt))
Eingereicht am :2011-09-24 21:05:00
Verwendung :sarkastisch
 
Kategorien :Amts- und Juristensprache


Kommentare
[ von Koschutnig am 2011-09-24 21:09:53 ]
*Wie sinnvoll ist es, jedes Mal, wenn ein spektakulärer Kriminalfall die Öffentlichkeit beschäftigt, nach strengeren Strafen und Gesetzen zu rufen? Wie sinnvoll ist „Anlassgesetzgebung“ durch die Politik? (Salzburger NAchrichten, 27.7.11)
*Präsident Fischer warnt vor Anlass-Gesetzgebung. Das Massaker in Norwegen dürfe für Bundespräsident Heinz Fischer kein Anlass sein, die Anti-Terror-Gesetze zu verschärfen. (Die Presse.com, 27.7.11)
* Zu Irland: Die Problematik einer aus der – wenn auch verständlichen und berechtigten – Empörung des Augenblickes geborenen Anlassgesetzgebung wird in der neuen Rechtssituation deutlich: Künftig muss ein beichtender Missbrauchstäter gemeldet werden, ein beichtender Serienmörder aber nicht. (Michael Prüller in: Die Presse, 10.09.2011)
"Reine Beamtensprache, nicht adäquat mit der eigentlichen Sprache in Österreich " [ von JoDo am 2011-11-10 17:56:22 ]
Sprache ist Sprache.
Die Ö-Beamtensprache macht einen nicht unwesentlichen Bestandteil des Österreichischen aus.
"Amts- und Juristensprache" [ von Koschutnig am 2011-11-10 21:30:22 ]
ist eine der Kategorien, in die mehrheitlich in Österreich verwendete Wortschöpfungen eingeordnet werden sollen.

"Reine Beamtensprache" kann's nicht sein, da es ja den Lesern österr. Qualitätszeitungen nicht als Beamtenzitat vorgesetzt wird.
Der Beurteiler (am 2011-10-20 06:56:28 angeblich aus Salzburg Stadt) verlangt mit seiner Bewertung die Entfernung, doch wendet er sich damit an die falsche Stelle - wir können das Wort den österr. Verwendern nicht verbieten.
Beurteilungen
2011-10-05 12:09:46(Wien 18.,Währing): Qualität=2: Bekanntheit=100%
   
2011-10-03 21:05:30(Innsbruck-Land): Qualität=1: Bekanntheit=100%
   
2011-09-24 23:53:36(Wien 12.,Meidling): Qualität=2: Bekanntheit=100%
   
2011-10-20 06:56:28(Salzburg(Stadt)): Qualität=-2: Bekanntheit=-100%
   Reine Beamtensprache, nicht adäquat mit der eigentlichen Sprache in Österreich
Anlassgesetzgebung

< Voriges Wort       > Nächstes Wort



FORUM.NET.COM A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


© 2000-2011 Roland Russwurm • MediadatenImpressumAGBOEWB

Letzte Aktualisierung: 17:39:12#