Verbesserungsvorschlag für die Übersetzung: Rechtliche Betreuung [ von anachoret am 2010-03-01 12:34:27 ]
Gegenwärtig kennt das deutsche Recht die Einrichtung der "Rechtlichen Betreuung" - das alte
Vormundschaftsrecht, das die Bestellung eines Amtsvormunds vorsah und die Rechtsfähigkeit nach einem sehr starren System einschränkte, wurde 1992 abgeschafft.
Rechtsgrundlage
D: § 1896 Abs. 1 BGB:
"Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen
Betreuer."