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Goldkrone

die, -, -n

Bezeichnung der österreichisch-ungarischen Goldstandardwährung von 1892 bis 1914


Wortart: Substantiv
Tags: historisch
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 21.10.2017
Bekanntheit: 60%  
Bewertungen: 2 3

Dieser Eintrag sieht prinzipiell nicht schlecht aus aber es ist noch mehr Information nötig. Alles Kommentare und Bewertungen sehr erwünscht.

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Kommentare (1)


Einerseits war „Goldkrone“ die Bezeichnung für die ehemalige österreichisch-ungarische Goldstandardwährung von 1892 bis 1914, andererseits
wurde im praktischen Geldumlauf nur von den nicht sehr zahlreichen Goldmünzen zu 10, 20 und 100 Kronen als „Goldkronen“ gesprochen. Die Banknoten, die dann der Nachkriegsinflation zum Opfer fielen und schließlich durch den Schilling ersetzt wurden, nannte man hingegen „Papierkronen“. Obwohl die Kronenwährung also 1924 durch den Schilling ersetzt wurde, fristete die Goldkrone weiterhin nicht nur als Friedenskrone ein theoretisches, sondern auch ein eigentümlich offizielles, wenn auch verborgenes und recht unerklärliches Dasein: Auf meinem von der österr. Botschaft in Loindon ausgestellten Staatsbürgerschaftsnachweis klebt eine „Konsularstempelmarke“ von 8 Goldkronen, in meinem damals verlängerten und auf alle Staaten der Welt erweiterten Reisepass eine zu 10 Goldkronen sowie eine zu 5 Goldkronen ( In britischer Währung bezahlt und dann umgerechnet kostete die Goldkrone damals genau 9 Schilling, der Umrechnungsfaktor bis heut ist ca.1:5,5).
Für die Konsulargebühren galt das Konsulargebührengesetz von 1902, ergänzt durch ein Gesetz von 1924, das Tarife in der 1892 eingeführten Kronenwährung in Goldkronen vorsah; daran änderte die Einführung des Schillings am 1. März 1925 nichts. Erst ab 1968 - immerhin 50 Jahre nach dem Ende der Monarchie – wurden Konsulargebühren in Schilling verrechnet.
source: Rudolf Agstner, Vom k.u.k österr. Honorarkonsulat in Saigon zum österr. Honorarkonsulat in Ho Chi Minh Stadt 1869 – 2009, Münster 1992. Forschungen zur Geschichte des Österreichischen Auswärtigen Dienstes 5 (Münster 1992)
Nicht, dass etwa jemand glaubt, man habe in der 2.Republik vergessen, dass die Goldkrone nicht abgeschafft sei! Nein, im Gegenteil: 1952 hat man sehr wohl ein Gesetz für sie geschaffen:
§ 2. (2) Die festen Gebühren sind im Konsulargebührentarif in Goldkronen festgesetzt. Das Umrechnungsverhältnis der Goldkrone in die einzelnen Zahlungswährungen wird unter Berücksichtigung der valutarischen und sonstigen wirtschaftlichen Verhältnisse durch Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt bestimmt.
source: Konsulargebührengesetz 1952. BGBl v. 2. September 1952
Und in einer Durchführungsverordnung hat man in einer langen, langen Tabelle den Wert der Goldkrone in 42 (!) Währungen festgelegt (aber nirgends den Schillingwert bestimmt!) und hat auch haargenau die Goldkronen-Stempelmarken des Langen und Breiten in Werten, Farbe und Form beschrieben
Zu § 2 des Gesetzes:
§ 2. (1) Ausgegeben werden Konsularstempelmarken zu 0'25, 0'50, 1, 2, 3, 4, 5, 8 und 10 Goldkronen zur Entrichtung der festen Konsulargebühren, ferner Konsularstempelmarken ohne Goldkronenwertbezeichnung zur Entrichtung der Hundertsatzgebühren sowie Konsularstempelmarken mit der Bezeichnung „Gratis" zur Kennzeichnung der gebührenfreien Amtshandlungen.
(2) Die Konsularstempelmarken, die auf Goldkronen lauten, sind 32'5 mm hoch und 26 mm breit. Das Markenbild weist in einem runden Mittelschild das Bundeswappen auf. Darunter befindet sich in einem vierteiligen, von zwei kreisförmigen Rosetten umrahmten, rastrierten Querschildchen die Jahreszahl des Ausgabejahres.[...]
source: BGBl. v. 31.12.1953

:
Koschutnig 21.10.2017





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