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Fịrmenbuchgerịcht

das, -s, -e

Registergericht


Wortart: Substantiv
Gebrauch: Österr. Standarddeutsch
Tags: amtssprachlich
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 31.10.2017
Region: Klagenfurt(Stadt) (Kärnten)
Bekanntheit: 0%  
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Kommentare (1)


Der Antrag auf Eintragung in das Firmenbuch (Anmeldung) muss beim zuständigen Firmenbuchgericht gestellt werden.
source: HELP.gv.at
Das Firmenbuch wird von den zuständigen Firmenbuchgerichten geführt. In Wien ist dies das Handelsgericht Wien, während in den Bundesländern die Zuständigkeit bei den jeweiligen Landesgerichten liegt.
source: WKO

Koschutnig 31.10.2017





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Ostarrichisch ist natürlich keine eigene Sprachen, aber wir verwenden es hier einfach synonym für Österreichisch, um auf den Ausgangsnamen "Ostarrichi" für Österreich hinzuweisen.

Das österreichische Deutsch, oder einfach Österreichisch, zeichnet sich durch besondere Merkmale aus. Es besitzt einen einzigartigen Wortschatz, bekannt als Austriazismen, sowie charakteristische Redewendungen.

Die Eigenarten von österreichischem Deutsch gehen jedoch über den Wortschatz hinaus. Sie erstrecken sich auf Grammatik und Aussprache, inklusive der Phonologie und Intonation. Darüber hinaus finden sich Eigenheiten in der Rechtschreibung, wobei die Rechtschreibreform gewisse Grenzen setzt.

Das Standarddeutsch des Österreichischen ist von der Umgangssprache und den in Österreich gebräuchlichen Dialekten, wie den bairischen und alemannischen, klar abzugrenzen.

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