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Verlạssenschaftsverfahren

das, -s, -

Nachlassverfahren


Wortart: Substantiv
Gebrauch: Österr. Standarddeutsch
Tags: amtssprachlich
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 23.11.2017
Region: Klagenfurt(Stadt) (Kärnten)
Bekanntheit: 0%  
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Das Verlassenschaftsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren im österreichischen Erbrecht, das der Feststellung des Vermögensstandes der Verlassenschaft und der Übereignung an den Erben dient. Anders als in Deutschland nach § 1922 BGB geht in Österreich die Erbschaft nicht kraft Gesetzes auf den oder die Erben über.
source: deWikipedia
In jedem Todesfall wird vom zuständigen Gericht ein Notar als Gerichtskommissär bestellt. Er ermittelt den Vermögensstand und stellt fest wer die Erben sind.
Das Verlassenschaftsverfahren ist ein Gerichtsverfahren, das vom Notar als Beauftragter des Bezirksgerichtes durchgeführt wird. Es gibt in jedem Erbfall eine Verlassenschaftsabhandlung um den Nachlass den rechtmäßigen Erben zu übergeben.
source: Notar Stockinger.at
Notare sind vom Gesetz dazu bestellt, das Verlassenschaftsverfahren für die Gerichte durchzuführen. Dies ist einer der wichtigsten und häufigsten Aufgabenbereiche des Notars. Das Gesetz verlangt das Verfahren nämlich auch dann, wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist.
source: Notar.at
Sollte die Todesfallsaufnahme ergeben, dass der Wert der Verlassenschaft die Verbindlichkeiten, insbesondere die Begräbniskosten nicht übersteigt, wird das Verlassenschaftsverfahren durch einen Gerichtsbeschluss beendet: [...] Wenn überhaupt keine Vermögenswerte vorhanden sind und keine Verfügungen erforderlich sind, ist mit der Todesfallsaufnahme das Verlassenschaftsverfahrenauch schon wieder beendet.
source: HELP.gv.at
D:
Das gesamte Nachlassverfahren obliegt dem zuständigen Nachlassgericht. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts, das für den letzten Wohnort des verstorbenen Erblassers zuständig ist
source: Erbrecht heute

Koschutnig 23.11.2017


Typisch österreichisches Wort
OTTO 03.12.2017





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