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Kommerzialrat

der,

Kommerzienrat


Wortart: Substantiv
Erstellt von: shadow
Erstellt am: 07.08.2007
Bekanntheit: 67%  
Bewertungen: 6 0

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Kommentare (1)


Wieder mal einen kleinen...
aber feinen Unterschied die Tage entdeckt ! Dazu...Verleihung des Berufstitels "Kommerzialrat"


Gemäß Artikel 65 Abs. 2 lit b Bundesverfassungsgesetz obliegt die Schaffung und Verleihung von Berufstiteln dem Bundespräsidenten.

Die Entschließung des Bundespräsidenten vom 9.2.1921, BGBl. Nr. 103, wurde durch die folgende Entschließung außer Kraft gesetzt:

Entschließung des Bundespräsidenten vom 22.7.1971, BGBl. Nr 320:

Auf Grund ... schaffe ich zur Auszeichnung von Personen, die sich in langjähriger Ausübung ihres Berufes Verdienste um die Republik Österreich erworben haben ... den Berufstitel "Kommerzialrat" für Angehörige des Wirtschaftslebens.

Gemäß § 19 Abs. 3 HKG fällt die Erstattung von Vorschlägen, Berichten und Gutachten an die Bundesregierung in den Wirkungsbereich der Wirtschaftskammer Österreich. Anträge auf Verleihung von Berufstiteln, Ehrenzeichen etc. sind daher durch die Wirtschaftskammer Österreich zu stellen.

Der Berufstitel "Kommerzialrat" ist bestimmt für Angehörige des Wirtschaftslebens unter der Voraussetzung, dass sie sich in Ausübung ihres Berufes besondere Verdienste erworben haben und das Ansehen eines ausgezeichneten Fachmannes genießen.

Die Verleihung des Berufstitels "Kommerzialrat" soll sich nur auf hervorragende Vertreter ihres Berufes erstrecken. Ordnungsgemäße Pflichterfüllung allein kann als Begründung für die Titelverleihung nicht genügen.

Für eine Antragstellung ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zuständig.

Die Verleihung des Berufstitels "Kommerzialrat" soll grundsätzlich frühestens nach Vollendung des 50. Lebensjahres erfolgen. Wer noch mehr davon mag.... http://64.233.183.104/search?q=cache:KYti6ZEXIlwJ:wko.at/reorg/auszeichnungen/kommrat_merkblatt.doc+Kommerzialrat&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=at...........LG....-sh-
shadow 07.08.2007





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