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Bundesrat

2. Kammer Österreichs


Art des Eintrag: Substantiv

Erstellt am: 09.08.2007

Bekanntheit: 56%

Beurteilung: 5 | 0

Kommentar am 09.08.2007
Gewichtiger Unterschied zum deutschen Bundesrat sind... Nach der 1.Kammer - der Nationalrat - Österreichs gibt es den Bundesrat als 2. Institution.Er ist der Vertretungskörper der Bundesländer auf Bundesebene. Der Vorsitzende des Bundesrates wird als Bundesratspräsident bezeichnet. Die Mandatare führen den Titel Mitglied des Bundesrates. Im Gegensatz zu Deutschland besitzen die Räte das Recht des freien Mandates.Jedes Mitglied kann frei abstimmen, *** es gibt keinen Klubzwang zur Blockabstimmung in Fraktions- oder Länderblöcken.In der politischen Praxis hat der Bundesrat in Österreich nur sehr geringen Einfluss, da er in den allermeisten Fällen gegenüber dem Nationalrat nur ein suspensives (d. h. aufschiebendes) Vetorecht besitzt. In Deutschland ist der Bundesrat absolut mitbestimmend bei der Gesetzgebung, voll Vetoberechtigt, Letztes Veto kann der Bundespräsident noch durch Unterschriftverweigerung geben..............-sh- ...*** so sagt man...

Kommentar am 09.06.2008
"Bundesrat" in der Schweiz: ist das 7-köpfige Regierungskollegium, jedes Mitglied (d.i.jeder Minister) ist ebenfalls ein "Bundesrat". Der im Rotationsprinzip nach einem Jahr wechselnde Vorsitzende des Bundesrates ist der "Bundespräsident".
Dem österr. Bundesrat entspricht in etwa der "Ständerat", ugs. scherzhaft "Stöckli"(d.i. Altenteil)

Kommentar am 09.06.2008
Sowohl in Österreich als auch in der BRD vertritt der Bundesrat die Bundesländer, wenn auch Unterschiede existieren, z.B.: Während die Mitglieder des Bundesrats in Deutschland Regierungsmitglieder der 16 Landesregierungen sein müssen und für ihre Tätigkeit im Bundesrat nicht besonders entlohnt werden, werden die Mitglieder des österr. Bundesrates von den 9 Länderparlamenten ("Landtagen") delegiert und erhalten für ihre Tätigkeit ein Gehalt.

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Bundesrat






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich genutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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