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Kapitalertragsteuer


Erstellt am: 26.10.2008

Bekanntheit: 50%

Beurteilung: 2 | 0

Kommentar am 26.10.2008
ist das in D die Abgeltungssteuer?

Kommentar am 26.10.2008


Kommentar am 26.10.2008
aus Wiki.... aber an sich ist es was Ähnliches , ja Die Steuer wird dabei direkt an der Quelle - also durch den Schuldner der Erträge oder die depotverwaltende Stelle (i. d. R. ein Kreditinstitut) - einbehalten und anonym abgeführt. Die Steuerberechnung erfolgt dabei mit einem feststehenden Steuersatz, der von dem persönlichen Einkommensteuersatz des Gläubigers unabhängig ist. Damit ist die auf die Kapitalerträge entfallende Einkommensteuer grundsätzlich abgegolten, was den wesentlichen Unterschied zu einer Kapitalertragsteuer ohne Abgeltungswirkung darstellt.

Kommentar am 23.11.2008
D: "Zinsertragssteuer" " Die Änderung der Zinsertragssteuer hat österreichischen Banken neue Kunden eingebracht. Die Zinsertragssteuer ist keine Alternative zur Vermögenssteuer ...° [http://www.finanzxl.de/finanz_lexikon/zinsertragssteuer.html]
"Zinsertragssteuer tritt in Kraft: Mit 1. Juli ist die neue Zinsrichtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten. Sie beinhaltet ein automatisches Meldesystem für Zinsen aus Sparguthaben oder Wertpapierkonten von natürlichen Personen in 22 Ländern der EU.
[http://www.raiffeisen.it/stand-alone-news/archiv/zinsertragssteuer-tritt-in-kraft.html]

@ zott:
Die deutsche "Abgeltungssteuer" betrifft a l l e Kapitalerträge, auch Dividenden und Erträge aus Wiederverkauf (und da nicht nur Spekulationsgeschäfte) etc.
[http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltungssteuer.html]

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Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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