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Ạmtstitel

der, -s, -n

Amtsbezeichnung


Wortart: Substantiv
Erstellt von: Koschutnig
Erstellt am: 30.11.2009
Bekanntheit: 100%  
Bewertungen: 2 3

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Kommentare (3)


Titelsüchtig?
Da es in D keine "Amtstitel", sondern "Amtsbezeichnungen" gibt, existieren in Ö auch viel mehr "Titel" als in der BDR. Da andererseits die österr. "Verwendungsbezeichnungen" (Oberst, Polizeipräsident, Sektionschef, Ministerialkanzleidirektor, Oberwerkmeister, Bezirksspektor ... ) keine "Titel" sind, wird deren Zahl doch wieder reduziert (ausgelagert, sozusagen, so wie das Defizit reduziert wird)
Mehr: http://tinyurl.com/ybu8jnw)
Koschutnig 30.11.2009


Wie wahr...
So mancher einer war dem so verfallen, das dies sogar auf einem Stein gemeißelt
steht. Wie Realitätenbesitzer oder Hausbesitzerswitwe, etc.
pedrito 01.12.2009


"Spaziergang durch die Romanwelt eines Heimito v. Doderer oder eines Herzmanovsky-Orlando": also sprach - ja, WER DENN? - UHBP!

Die dem Beamten zukommenden Amtstitel sind für den Bundesdienst in den Dienstzweigeordnungen geregelt, die eine Anlage zum GÜG /=Gehaltsüberleitungsgesetz/ bilden. Ihre Lektüre mutet zum Teil wie eine Spaziergang durch die Romanwelt eines Heimito v. Doderer oder eines Herzmanovsky-Orlando an.
source: Heinz Fischer, Das Politische System Österreichs, Europaverlag, 1982
Und UHBP, ehe er UHBP wurde, setzte fort:
»So findet man in der Dienstzweigeordnung für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung u.a. den Gartenbauassistenten bis zum Gartenbaudirektor, den Hauptgraveur und den Chefgraveur, eine Reihe von »Adjunkten«, den Bereiter und den Bereiteranwärter der Spanischen Reitschule ....«
Koschutnig 05.07.2015





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Die Eigenarten von österreichischem Deutsch gehen jedoch über den Wortschatz hinaus. Sie erstrecken sich auf Grammatik und Aussprache, inklusive der Phonologie und Intonation. Darüber hinaus finden sich Eigenheiten in der Rechtschreibung, wobei die Reform von 1996 gewisse Grenzen setzt.

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