Dein Österreichisches Wörterbuch

Einschreiter , der

Antragsteller, Beschwerdeführer, Privatkläger


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 05.05.2011

Bekanntheit: 10%

Beurteilung: 1 | 2

Kommentar am 05.05.2011
Alle Zitate aus Österreich: * Der Einschreiter bestätigt, dass er alleinvertretungsbefugter Vertreter der Gesellschaft ist und dass ihm ein von den oben als Unterzeichner angeführten gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft (§ 277 UGB) eigenhändig unterfertigter Jahresabschluss vorliegt, der mit dem übermittelten gleichlautend ist.(e-Government) * Die Volksanwaltschaft hat im Rahmen ihrer Tätigkeit festgestellt, daß bei Eingaben an Behörden, insbesondere wenn damit der Einschreiter über behördliche Maßnahmen [...] Beschwerde führt, vielfach Unklarheit über die Abgrenzung des für die gebührenrechtliche Beurteilung einer Eingabe maßgeblichen Privatinteresses vom Interesse der Allgemeinheit besteht * Der Einschreiter [Dr. Hans-Peter Martin !]bringt der Staatsanwaltschaft Wien nachstehenden Sachverhalt zur Kenntnis und ersucht um Beurteilung in strafrechtlicher Hinsicht. * An die Staatsanwaltschaft Wien...
Verleumdungsklage 1. Einschreiter: xxx 2. Einschreiter: xxx
beide vertreten durch xxxx, Rechtsanwälte...
Der 1. Einschreiter xxx ist im Zuge seiner Konsulententätigkeit für ddie 2. Einschreiterin tätig.
Die 2. Einschreiterin xxx ist ein international ausgerichtetes Dienstleistungsunternehmen....[http://www.luck24.at/dokumente/Anzeige_Verleumdung.pdf] * Der Einschreiter als Geschädigter bezweifelt, dass eine solche Beschlagnahme vorliegt (Aus "Sachverhaltsdarstellung - Privatbeteiligtenanschluss") * Der Einschreiter behauptet in seiner Eingabe eine Verletzung im Recht auf Löschung dadurch, dass der Verein xxx Personen, welche über den Einschreiter Bonitätsinformationen einholen möchten, sogenannte „Nullauskünfte“ […] erteilt * Sämtliche Baulichkeiten (Rohrleitung, Schacht usw.), die sich auf dem Grundstück des Einschreiters befinden, gehen in Besitz und Eigentum des Einschreiters über. Üblicherweise schreitet die Polizei bei einer Störung der Ordnung ein, doch wie die Beispiele zeigen, ist "der Einschreiter" offenbar selber jemand, der in einer Behörde eine gewisse Ruhe stört.

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Einschreiter






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

Hinweis: Das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Seiten sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

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