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Auscultant, Auskultant , der, -en, -en

Rechtsreferendar


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache, Veraltet, Historisch

Erstellt am: 28.09.2012

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 0 | 7

Kommentar am 28.09.2012
Von denen Auscultanten: Aus k.k. Verordnungen der 1850er Jahre:
Auch werden [… ] Auscultanten und Conceptspraktikanten aus dem Stande [… ] des betreffenden Oberlandesgerichtes zugewiesen
Für jeden Oberlandesgerichts-Sprengel wird eine bestimmte Anzahl von Auscultanten, zur Ausbildung eines entsprechenden Nachwuchses und zur Hilfeleistung sowohl bei dem Oberlandesgerichte als auch bei den übrigen Gerichten, zum Theile mit, zum Theile ohne Adjutum, bestellt.

"Auscultanten" sind den nunmehrigen Rechtspraktikanten (s. RPG, BGBl. Nr. 644/1987) und Richteramtsanwärtern (s.u.a. § 1 RDG, BGBl. Nr. 305/1961) gleichzuhalten ). [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000001]

Kommentar am 11.02.2016
Festgesetzt mit Allerhöchster Entschließung vom 14. September 1852:

Beachte für folgende Bestimmung "Auscultanten" sind den nunmehrigen Rechtspraktikanten (s. RPG, BGBl. Nr. 644/1987) und Richteramtsanwärtern (s.u.a. § 1 RDG, BGBl. Nr. 305/1961) gleichzuhalten (s. Hofdecret vom 27. Februar 1784, S 315, Nr. 247). Text §. 11. Für jeden Oberlandesgerichts-Sprengel wird eine bestimmte Anzahl von Auscultanten, zur Ausbildung eines entsprechenden Nachwuchses und zur Hilfeleistung sowohl bei dem Oberlandesgerichte als auch bei den übrigen Gerichten, zum Theile mit, zum Theile ohne Adjutum, bestellt
Allerhöchste Bestimmungen über die Einrichtung der Gerichtsbehörden. (Festgesetzt mit Allerhöchster Entschließung vom 14. September 1852) - RIS:https://tinyurl.com/y848elfl
§ 50 GOG Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. August 2015)
(1) Zum Beamten der Gerichtskanzlei darf nur ernannt werden, wer den Besitz der für sämmtliche Zweige des Kanzleidienstes erforderlichen Kenntnisse und praktischen Gewandtheit durch eine mit gutem Erfolg abgelegte Prüfung nachgewiesen hat. Der Prüfung muss ein Vorbereitungsdienst vorangehen. Die Prüfung ist bei dem Oberlandesgerichte abzulegen. […] (2) Wer seit mindestens einem Jahre als Auscultant oder Rechtspraktikant im richterlichen Vorbereitungsdienste steht, ist von der Ablegung der Prüfung befreit.
Jusline.at:https://www.jusline.at/50_GOG.html
5 galizische Auscultanten nennt die

Lemberger Zeitung:http://tinyurl.com/hv8oa5m


Kommentar am 12.02.2016
Das Bundeskanzleramt selbst nutzt die Schreibung "Auskultant" siehe: [http://fs5.directupload.net/images/160212/hg28tbro.jpg] Ebenso der Duden selbst: [http://www.duden.de/rechtschreibung/Auskultant] "Auscultant" ist die seltenere Variante und daher -- m.E. -- "AusKultant" die bessere Variante

Kommentar am 12.02.2016
@ Leisita: "Auscultanten"!< b> Schau besser, ehe du mich korrigierst! In GOG § 49 steht "Auscultanten"!

Kommentar am 12.02.2016
@ Leisita: Schau besser, ehe du mich korrigierst : In § 49 steht "Auscultanten". Meine Belege "verbannst" du? So schlecht können sie nicht gewesen sein, sonst hättest du den von dir jetzt angeführten Beleg ja nicht entdeckt. Peinlich was? Pech gehabt! Wirst du dich entschuldigen?

Kommentar am 12.02.2016
Irritation ? Sämtliche sachlichen Fakten sind weiterhin gegeben, der letzte Satz m.E. = meines Erachtens .. ich finde, die eigene Meinung dürfte gestattet sein ;-) ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Das Bundeskanzleramt selbst nutzt die Schreibung "Auskultant" siehe: [http://fs5.directupload.net/images/160212/hg28tbro.jpg] Nochmals ein Link mit besserer Sicht auf "Auskulant" [http://fs5.directupload.net/images/160212/2obecvdv.jpg] Ebenso der Duden selbst: [http://www.duden.de/rechtschreibung/Auskultant] "Auscultant" ist die seltenere Variante und daher -- m.E. -- "AusKultant" die bessere Variante

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Auscultant, Auskultant






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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