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Jungbürger , der

Jugendlicher, der in den Stand der vollen bürgerlichen Rechte eintritt


Art des Eintrag: Substantiv

Erstellt am: 22.02.2018

Bekanntheit: 80%

Beurteilung: 2 | 3

Kommentar am 22.02.2018
Veraltet ist die „Jungbürger“-Definition des österr. AEIOU-Lexikons, seit der Nationalrat 2007 das Wahlalter für Bundeswahlen auf 16 gesenkt hat, sodass Wahlalter und bürgerliche Rechte der Volljährigkeit (die ohnehin 1973 von 21 auf 19 und dann 2001 auf 18 Jahre reduziert worden war) nun wohl für lange Zeit auseinanderklaffen:

Jungbürger, Jugendliche, die das aktive Wahlalter erreicht haben und die somit in den Stand der vollen bürgerlichen Rechte eintreten.
AEIOU:https://tinyurl.com/y8gx49jv
Für die Schweiz aber mag die Definition des "Schweizerhochdeutsch"-Duden (2014) für "Jungbürger, Jungbürgerin" weiterhin gelten: "Person, die das Stimm- und Wahlalter erreicht hat." Wer aber kam da ins Marktzentrum von Nussdorf, die 16- oder die 18-Jährigen?
Zur traditionellen Jungbürgerfeier lud die Gemeinde Nussdorf kürzlich in das Marktzentrum ein.Etwa die Hälfte der geladenen Jungbürger, exakt 14 an der Zahl, folgten der Einladung und nahmen die Gelegenheit wahr, ihren Heimatort und dessen Spitzenvertreter besser kennenzulernen
NOEN.at (106.16):http://www.noen.at/herzogenburg/jungbuerger-wurden-gefeiert/15.703.436
Wird das Wort allerdings außerhalb Österreichs oder der Schweiz gebraucht, beinhaltet es gewöhnlich keine spezielle staatsbürgerliche Qualifikation:
das Sozialprestige des Militärs ist in eher pazifistischen Gesellschaften wie Deutschland so niedrig, dass nur wenige Jungbürger in Uniform arbeiten möchten.
Michael Wolffsohn, Zum Weltfrieden (2015):https://tinyurl.com/yddrovet


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Jungbürger






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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