Dein Österreichisches Wörterbuch
Jungbürger , der
Jugendlicher, der in den Stand der vollen bürgerlichen Rechte eintritt
Art des Eintrag: Substantiv
Erstellt am: 22.02.2018
Bekanntheit: 80%
Beurteilung: 2 | 3
Kommentar am 22.02.2018
Veraltet ist die „Jungbürger“-Definition des österr. AEIOU-Lexikons, seit der Nationalrat 2007 das Wahlalter für Bundeswahlen auf 16 gesenkt hat, sodass Wahlalter und bürgerliche Rechte der Volljährigkeit (die ohnehin 1973 von 21 auf 19 und dann 2001 auf 18 Jahre reduziert worden war) nun wohl für lange Zeit auseinanderklaffen:
Jungbürger, Jugendliche, die das aktive Wahlalter erreicht haben und die somit in den Stand der vollen bürgerlichen Rechte eintreten.
AEIOU:https://tinyurl.com/y8gx49jv
Für die Schweiz aber mag die Definition des "Schweizerhochdeutsch"-Duden (2014) für "Jungbürger, Jungbürgerin" weiterhin gelten: "Person, die das Stimm- und Wahlalter erreicht hat."
Wer aber kam da ins Marktzentrum von Nussdorf, die 16- oder die 18-Jährigen?
Zur traditionellen
Jungbürgerfeier lud die Gemeinde Nussdorf kürzlich in das Marktzentrum ein.Etwa die Hälfte der geladenen
Jungbürger, exakt 14 an der Zahl, folgten der Einladung und nahmen die Gelegenheit wahr, ihren Heimatort und dessen Spitzenvertreter besser kennenzulernen
NOEN.at (106.16):http://www.noen.at/herzogenburg/jungbuerger-wurden-gefeiert/15.703.436Wird das Wort allerdings außerhalb Österreichs oder der Schweiz gebraucht, beinhaltet es gewöhnlich keine spezielle staatsbürgerliche Qualifikation:
das Sozialprestige des Militärs ist in eher pazifistischen Gesellschaften wie Deutschland so niedrig, dass nur wenige Jungbürger in Uniform arbeiten möchten.
Michael Wolffsohn, Zum Weltfrieden (2015):https://tinyurl.com/yddrovet
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