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Säumnisbeschwerde , die

Verpflichtungsklage, Untätigkeitsklage


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 23.08.2018

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 1 | 2

Kommentar am 23.08.2018

Die Gemeinde Wiener Neudorf macht mit ihrer Forderung nach Tempo 80 auf der Südautobahn im eigenen Gemeindegebiet weiter ernst. Weil das Verkehrsministerium bisher keinen Bescheid ausgestellt hat, will man jetzt eine Säumnisbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen.
Heute.at, 10.11.2016:https://tinyurl.com/ycr7dotr
Wer in einem Verwaltungsverfahren über Säumigkeit bei der Erledigung eines Rechtsmittels klagt, sollte unbedingt wissen, welche Behörde überhaupt für die Erledigung zuständig ist. Andernfalls wird seine Säumnisbeschwerde vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen, ohne dass zugleich auch die gesuchte Entscheidung in der Sache fiele.
Die Presse.com, 27.03.2011:https://tinyurl.com/yavaep5c


Kommentar am 24.02.2020
Wikipedia:
Säumnisbeschwerden sind im österreichischen Recht Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Verwaltungsbehörden.
Wikipedia: https://tinyurl.com/vagm7ox
. Weiter erklärt der WP-Artikel, dass im Fall, dass in einem Verwaltungsverfahren nicht in der gesetzlichen Entscheidungsfrist (6 Monate) kein Bescheid erlassen wurde, eine Säumnisbeschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden kann. In Angelegenheiten der Gemeinden kann jedoch ein Instanzenzug vorgesehen sein. Wenn das in erster Instanz zuständige Gemeindeorgan seine Entscheidungsfrist überschritten hat, kann ein ein Devolutionsantrag gestellt werden, wodurch die Zuständigkeit auf das in zweiter Instanz zuständige Gemeindeorgan übergeht. Nur wenn auch dieses seine Entscheidungsfrist überschritten hat ist, ist eine Säumnisbeschwerde zulässig.

Kommentar am 24.02.2020
O weh, da ein Korrigieren nicht mehr möglich ist, bitte, werter Nutzer, überspringe in meinem Text entweder das "nicht" oder lies "ein" statt "kein Bescheid"!

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Säumnisbeschwerde






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich genutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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