Dein Österreichisches Wörterbuch
Einverleibung (im Grundbuch) , die, --, -en
Grundbucheintrag
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 04.07.2013
Bekanntheit: 100%
Beurteilung: 3 | 4
Kommentar am 05.07.2013
Hinweis dazu auf:- [http://www.enzyklo.de/Begriff/Einverleibung] - "Einverleibung
(Grundstückswesen, Österreich) Eine Grundbuchseintragung, die einen sofortigen und unbedingten Rechtserwerb bzw. -verlust durch Erwerbung, Übertragung, Aufhebung oder Beschränkung bücherlicher Rechte bewirkt.
Gefunden auf [http://www.stalys.de/data/ix04.htm"]
desweiteren: [http://www.stalys.de/data/grundbuchsrecht2.htm]
- [http://www.mein-wirtschaftslexikon.de/e/einverleibung.php] - "Unter Einverleibung versteht man den unbedingten Erwerb oder die Löschung von Rechten wie z.B. Pfandrecht- oder Eigentumsrecht (Extabulation und Intabulation)."
siehe weiterhin: [http://austria-forum.org/af/AEIOU/Einverleibung]
"Einverleibung
Grundbücherliche Eintragung, die Erwerb, Übertragung, Beschränkung oder Löschung bücherlicher Rechte (Eigentum, Dienstbarkeit, Pfandrecht, Reallast usw.) unbedingt bewirkt; zu unterscheiden von Vormerkung und Anmerkung.
Literatur: H. Koziol und R. Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts, Band 2, 1991
Kommentar am 05.07.2013
HELP.gv.at:https://tinyurl.com/yd66v9td
Vigl, Imst/T:http://www.vigl.or.at/ob_recht.htm
Kommentar am 19.07.2013
Beim Deutschen "Grundbucheintrag" ist in Ö zu unterscheiden zwischen:
• Dem Vorgang der Eintragung < ö: Eintragung
• Der Abfrage des Ergebnisses der Eintragung < ö: der Auszug
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