Dein Österreichisches Wörterbuch

Einverleibung (im Grundbuch) , die, --, -en

Grundbucheintrag


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 04.07.2013

Bekanntheit: 100%

Beurteilung: 3 | 4

Kommentar am 05.07.2013
Hinweis dazu auf:- [http://www.enzyklo.de/Begriff/Einverleibung] - "Einverleibung (Grundstückswesen, Österreich) Eine Grundbuchseintragung, die einen sofortigen und unbedingten Rechtserwerb bzw. -verlust durch Erwerbung, Übertragung, Aufhebung oder Beschränkung bücherlicher Rechte bewirkt. Gefunden auf [http://www.stalys.de/data/ix04.htm"]
desweiteren: [http://www.stalys.de/data/grundbuchsrecht2.htm]
- [http://www.mein-wirtschaftslexikon.de/e/einverleibung.php] - "Unter Einverleibung versteht man den unbedingten Erwerb oder die Löschung von Rechten wie z.B. Pfandrecht- oder Eigentumsrecht (Extabulation und Intabulation)." siehe weiterhin: [http://austria-forum.org/af/AEIOU/Einverleibung]
"Einverleibung Grundbücherliche Eintragung, die Erwerb, Übertragung, Beschränkung oder Löschung bücherlicher Rechte (Eigentum, Dienstbarkeit, Pfandrecht, Reallast usw.) unbedingt bewirkt; zu unterscheiden von Vormerkung und Anmerkung. Literatur: H. Koziol und R. Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts, Band 2, 1991

Kommentar am 05.07.2013

Die Einverleibung (Eintragung) dient dem unbedingten Rechtserwerb bzw. Rechtsverlust, d.h. ein bestimmtes Recht geht ohne weitere Bedingungen auf eine Person über.
HELP.gv.at:https://tinyurl.com/yd66v9td
"Wenn Sie als Eigentümer im Grundbuch einverleibt werden, übernehmen Sie automatisch alle vor Einverleibung Ihres Rechtes verbücherten Rechte, aber auch die Lasten."
Vigl, Imst/T:http://www.vigl.or.at/ob_recht.htm


Kommentar am 19.07.2013
Beim Deutschen "Grundbucheintrag" ist in Ö zu unterscheiden zwischen:
• Dem Vorgang der Eintragung < ö: Eintragung
• Der Abfrage des Ergebnisses der Eintragung < ö: der Auszug

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Einverleibung (im Grundbuch)






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich genutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

Hinweis: Das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Seiten sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

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