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Vertragsbedienstetenverhältnis , das, -ses, -se

privatrechtliches Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Arbeitswelt

Erstellt am: 27.11.2016

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 1 | 4

Kommentar am 27.11.2016

Bei Beamten, welche bereits während des Vertragsbedienstetenverhältnisses zur Stadt Linz der Pensionskassenregelung für Vertragsbedienstete der Stadt Linz beigetreten sind, gilt als Zeitpunkt der erstmaligen Entrichtung des Pensionskassenbeitrages nach § 15 Abs. 6 NGV 1999 der Tag des Beitritts zur Pensionskasse während des Vertragsbedienstetenverhältnisses.
Linz.at Amtsblatt vom 9. Mai 2005:http://www.linz.at/presse/amtsblatt/archiv_9458.asp
Während in der Privatwirtschaft das allgemeine Arbeitsrecht die "Spielregeln" für das Handeln von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern festlegt, kommen im Bundesdienst eigene – den Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung Rechnung tragende – Gesetze zur Anwendung. Es sind dies insbesondere das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) für das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) für das privatrechtliche Dienstverhältnis (Vertragsbedienstetenverhältnis).
Bundeskanzleramt:https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/moderner_arbeitgeber/dienstrecht/index.html
Warum soll eine Frau kein Verhältnis haben, kein Verhältnis haben, kein Verhältnis haben? Wenn's auch nur ein Vertragsbedienstetenverhältnis ist? Bei der EU zum Beispiel? Bei den Psychopädagogen im Folgenden steht zwar noch "m/w", die "erfolgreichen Bewerber" aber sind - pfui! - ungetschendert!
Auf Wunsch der Europäischen Kommission führt das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) ein Ausleseverfahren für Psychopädagogen (m/w) durch. Das Verfahren dient der Erstellung einer Datenbank erfolgreicher Bewerber, die im Vertragsbedienstetenverhältnis eingestellt werden können. …. Für die Beschäftigung bei den EU-Organen im Vertragsbedienstetenverhältnis gelten die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union .
Europäisches Amt für Personalauswahl:http://europa.eu/epso/doc/call-cast-ped-s6-2013_de.pdf


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Vertragsbedienstetenverhältnis






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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