Dein Österreichisches Wörterbuch
Pensionskasse, die
betrieblicher Fonds für die Altersversorgung Beschäftigter
Erstellt am: 14.07.2014
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Beurteilung: 3 | 1
Kommentar am 14.07.2014
In Österreich ist der Aufbau wie folgt:
Eine Pensionskasse ist eine Aktiengesellschaft, die eine oder mehrere Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG) verwaltet. Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Pensionskassen in Österreich sind das Pensionskassengesetz (PKG) und das Betriebspensionsgesetz (BPG).
Eine VRG (Veranlagungs- und Risikogemeinschaft) ist eine in der Pensionskasse gebildete Gruppe von Berechtigten, in der das Kapital für alle in der gleichen Form angelegt wird. Außerdem haben die in einer VRG zusammengefassten Arbeitnehmer und Pensionisten ähnliche Eigenschaften (Berufsunfähigkeitsrisken, Lebenserwartung etc.). Innerhalb einer VRG findet der Ausgleich der Risiken statt.
Jede VRG umfasst mindestens tausend Personen und setzt sich aus Mitarbeitern mehrerer — auch kleinerer — Betriebe oder eines Großbetriebs zusammen.
Bei Betriebspensionen werden zwei Phasen unterschieden: die Phase vor Pensionsantritt („Anwartschaftsphase“) und die Zeit ab dem Pensionsantritt („Leistungsphase“).
In der Anwartschaftsphase zahlt das Unternehmen bzw. der Mitarbeiter in die Pensionskasse ein. Ab dem vertraglich vereinbarten Pensionsantritt wird der Mitarbeiter zum „Leistungsberechtigten“ und erhält, entsprechend der vertraglichen Regelung, die vereinbarte Betriebspension von der Pensionskasse ausgezahlt. Das Unternehmen stellt in der Regel gleichzeitig seine Zahlungen für den betreffenden Mitarbeiter an die Pensionskasse ein.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass ein Mitarbeiter berufsunfähig oder invalide wird. In diesem Fall erhält er, wenn in der Pensionsvereinbarung ein entsprechender Schutz für Berufsunfähigkeit bzw. Invalidität vorgesehen ist, eine so genannte Berufsunfähigkeits-/Invaliditätspension.
Im Falle des Todes eines Berechtigten in der Anwartschafts- oder in der Leistungsphase erhalten seine Hinterbliebenen eine Pension entsprechend der Pensionsvereinbarung
Online - Duden schreibt:
Pensionskasse - Einrichtung zur betrieblichen Altersversorgung
Schrift - Duden schreibt:
Pensionskasse - betrieblicher Fonds für die Altersversorgung der Beschäftigten
21. Ausgabe Seite 558
Beide Varianten des Duden berücksichtigen nicht Österreich spezifischen Aufbau
Kommentar am 14.07.2014
"In D zwar auch unter "Gasse" bekannt, jedoch wesentlich häufiger die Nutzung "Weg"."
Sehr interessant, zumal die Rettungsgasse in D bereits 1982 eingeführt wurde, in Österreich per Gesetz jedoch erst 30 Jahre später.
Gibt es irgendwelche Erhebungen darüber, ob in D der Rettungsweg deutlich häufiger genutzt wird als die Rettungsgasse? Mir ist solches nicht bekannt.
Als Rettungsweg bezeichnet man den allgemeinen Weg, den Rettungskräfte nehmen, ob der nun über eine Autobahn führt oder über Stock und Stein, durch ein Treppen- bzw. Stiegenhaus zum Dachboden, selbst durchs Gebirge.
Der z.B. auf Autobahnen im Falle eines Staus wegen eines Unfalls zu bildende Durchfahrtsweg für Rettungskräfte wird in Deutschland Rettungsgasse genannt.
Kommentar am 15.07.2014
Eine Pensionskasse ist in Deutschland eine Einrichtung, die als rechtlich selbständiges Unternehmen in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit oder als Aktiengesellschaft innerhalb der betrieblichen Versorgung fungiert. Zweck der Pensionskasse ist es, die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität und Tod zu gewährleisten. Das Versicherungsgeschäft wird im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens betrieben. Die Mitglieder sind die Arbeitgeber bzw. haftet eine AG mit dem Firmenvermögen.
In Österreich ist eine Pensionskasse eine staatlich konzessionierte, privatwirtschaftliche organisierte Vermögensverwaltungsgesellschaft zum Zwecke der Altersvorsorge. Gegen Zahlung von Beiträgen schuldet die Pensionskasse schuldet Vorsorgeleistungen und trägt somit gewisse Vorsorgerisiken. Die abgedeckten Risiken sind bei verschiedener Gewichtung je nach Pensionskasse Invalidität, Alter und Tod. Der Vorsorgeberechtigte hat einen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Pensionskasse.
Die Unterschiede sind zwar deutlich vorhanden, doch im Sprachgebrauch bedeutet der Begriff dasselbe: Vorsorge. Juwel ist der Eintrag gerade keines!
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Bei der Suche nach dem Eintrag "Lebensmensch" war die ursprünglich hier stehende "Rettungsgasse" , eine nachgewiesenermaßen auch D geläufige Bezeichnung, eins von etwa hundert (!) zum allergrößten Teil völlig unpassenden Wörtern mit der gleichen "Übersetzung": "Österreich Wort des Jahres ... ausgewählter Kandidatenkreis. Dieser Eintrag erfüllt sämtliche und gleiche Kriterien die von der Jury erstellt wurden die auch dem Begriff Lebensmensch gefordert waren" o.ä.
Der Autor hatte zunächst meinen Namen benutzt, war dann „NickAtNew" und erschien danach als „RegulärerworbenerNickzensiert“. Sollte da ein dauerhafter Krieg begonnen werden?
Kommentar am 16.07.2014
Die Manipulation in Fragestellung ??
Hier Manipution in Perfektion und nachlesbar unter:
Auch noch vom Admin unerwünscht !
Schau unter [http://s7.directupload.net/images/140627/43n79z3u.jpg]
Was nicht passt, wird passend gemacht...
Ob das Ostarrichi gut tut?
Kommentar am 27.11.2016
Österreichisch??? Staunet:
* Dresdener PensionskasseVVaG, ("Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit")
* Kölner Pensionskasse
* Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft,,
* Pensionskasse westdeutscher Genossenschaften VVaG:
* Höchster Pensionskasse VVaG,
* HDI Pensionskasse
* Pro bAV Pensionskasse AG von AXA
Pensionskasse der Hamburger Hochbahn AG - VVaG
* Die Müllerei-Pensionskasse
* SIGNAL IDUNA Pensionskasse
u.v.a. -
Ja, ist denn das die Möglichkeit? So weit reicht Österreich?
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