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Todfallsaufnahme, Todesfallsaufnahme , die

Notarielle Bestandsaufnahme eines Nachlasses


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 26.05.2018

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Kommentar am 26.05.2018

Ohne dass ein Gerichtsauftrag zur Todfallsaufnahme vorgelegen sei, habe die Sekretärin des Beklagten einen am 13. September 2001 stattgefundenen Besuch der Mutter der Kläger in der Notariatskanzlei zum Anlass genommen, mit dieser gleich die Todfallsaufnahme durchzuführen.
OGH v. 29.9.2004 – RIS:https://tinyurl.com/ycg5uwbd
Nur die erste Bestandsaufnahme, die "Todfallsaufnahme ", nimmt der zuständige Notar vor. Zu diesem Termin können Sie aber bereits Ihren gewählten Vertreter entsenden
Anwalt Strobl.at:https://www.anwaltstrobl.at/h%C3%A4ufige-fragen/verlassenschaft/
Angehörige des Verstorbenen können sich unter Vorlage einer Sterbeurkunde auch sofort an den zuständigen Notar wegen der Einleitung des Verlassenschaftsverfahrens wenden. Zu dieser Todfallsaufnahme, bei der die persönlichen Daten und Vermögensverhältnisse des Verstorbenen aufgenommen werden, werden in der Regel die nächsten Angehörigen vom Notar geladen. Der so zur Todfallsaufnahme Geladene wird eingeladen, entsprechende Unterlagen (Standesurkunden des Verstorbenen, Kontoauszüge, Bausparverträge, Fahrzeugpapiere u.ä.) zur Todfallsaufnahme mitzubringen
R&P Öff. Notare:https://tinyurl.com/y8kdj73h


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Todfallsaufnahme, Todesfallsaufnahme






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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