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Verlassenschaftsverfahren , das

Nachlassverfahren


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 23.11.2017

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 1 | 2

Kommentar am 23.11.2017

Das Verlassenschaftsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren im österreichischen Erbrecht, das der Feststellung des Vermögensstandes der Verlassenschaft und der Übereignung an den Erben dient. Anders als in Deutschland nach § 1922 BGB geht in Österreich die Erbschaft nicht kraft Gesetzes auf den oder die Erben über.
deWikipedia:https://de.wikipedia.org/wiki/Verlassenschaftsverfahren
In jedem Todesfall wird vom zuständigen Gericht ein Notar als Gerichtskommissär bestellt. Er ermittelt den Vermögensstand und stellt fest wer die Erben sind. Das Verlassenschaftsverfahren ist ein Gerichtsverfahren, das vom Notar als Beauftragter des Bezirksgerichtes durchgeführt wird. Es gibt in jedem Erbfall eine Verlassenschaftsabhandlung um den Nachlass den rechtmäßigen Erben zu übergeben.
Notar Stockinger.at:http://tinyurl.com/y7abapw8
Notare sind vom Gesetz dazu bestellt, das Verlassenschaftsverfahren für die Gerichte durchzuführen. Dies ist einer der wichtigsten und häufigsten Aufgabenbereiche des Notars. Das Gesetz verlangt das Verfahren nämlich auch dann, wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist.
Notar.at:http://tinyurl.com/y7nrwvfw
Sollte die Todesfallsaufnahme ergeben, dass der Wert der Verlassenschaft die Verbindlichkeiten, insbesondere die Begräbniskosten nicht übersteigt, wird das Verlassenschaftsverfahren durch einen Gerichtsbeschluss beendet: [...] Wenn überhaupt keine Vermögenswerte vorhanden sind und keine Verfügungen erforderlich sind, ist mit der Todesfallsaufnahme das Verlassenschaftsverfahrenauch schon wieder beendet.
HELP.gv.at:http://tinyurl.com/y9y56goa
D:
Das gesamte Nachlassverfahren obliegt dem zuständigen Nachlassgericht. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts, das für den letzten Wohnort des verstorbenen Erblassers zuständig ist
Erbrecht heute:http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Das-Nachlassverfahren.html


Kommentar am 03.12.2017
Typisch österreichisches Wort

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Verlassenschaftsverfahren






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein erheblicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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