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Gerichtskommissär
öffentlicher Notar, der in der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Österreich: "Außerstreitverfahren") als hoheitlicher Beamter Amtshandlungen für das Gericht zu besorgen hat.
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 03.12.2014
Bekanntheit: 0%
Beurteilung: 1 | 1
Kommentar am 03.12.2014
Nicht nur das Wort ist ein Austriazismus: Weder in Deutschland noch in der Schweiz gibt es eine Enstprechung zum österr. Gerichtskommissär. (Die "Amtsnotare" in Baden und in der Schweiz sind vom Land bzw. vom Kanton angestellte und besoldete Beamte.)
Gerichtskommissärsgesetz, RIS:https://tinyurl.com/yckzpp9q
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