Dein Österreichisches Wörterbuch
parifizieren
angleichen an vergleichbare Werte (besonders im Mietrecht)
Art des Eintrag: Verb
Erstellt am: 13.06.2005
Bekanntheit: 50%
Beurteilung: 2 | 0
Kommentar am 02.08.2006
Allgemeiner: Im Liegenschaftsrecht
Widmung von Liegenschaften bzw. Liegeschaftsteilen betreffend Nutzungsrechten, Eigentumsrechten o.ä.
Kommentar am 09.02.2007
Parifizierung
Unter Parifizierung versteht man die Berechnung der Nutzwerte basierend auf der Nutzfläche unter Berücksichtigung von Zuschlägen und Abstrichen als Grundlage für die Begründung von Wohnungseigentum (Grundbuch).
siehe auch: Definition Nutzwert
siehe auch: Artikel Nutzwertgutachten
[http://www.waclawek.com/schwerp/glos/glosarch.html#parifizierung]
Kommentar am 09.02.2007
Wohnungseigentum
Besondere Form des Miteigentums an einer Liegenschaft, im Wohnungseigentumsgesetz (WEG 1975) geregelt. Mit dem Miteigentumsanteil
(Mindestanteil) ist das Recht verbunden, eine bestimmte Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit (Büro, Geschäftslokal) ausschließlich zu nutzen und darüber allein zu verfügen. Mit den Räumlichkeiten kann auch Zubehör (Abstellplatz, Hausgarten) verbunden sein. Die Nutzung der allgemeinen Teile der Liegenschaft und des Hauses steht allen Wohnungseigentümern gemeinsam zu, Sondernutzungen durch einzelne Wohnungseigentümer bedürfen der Zustimmung der übrigen Miteigentümer.
Zur Begründung des Wohnungseigentums muss eine Nutzwertfestsetzung (früher: PARIFIZIERUNG) vorliegen. Die Nutzwerte werden nach der Nutzfläche der Wohnungseigentumsobjekte mit Zu- oder Abschlägen für werterhöhende oder wertmindernde Umstände (Ausstattung, Zubehör, Stockwerkslage etc.) ermittelt. Die Mindestanteile müssen dem Verhältnis der Nutzwerte entsprechen. Der Mindestanteil ist die "kleinste Einheit?, an der kein weiteres Teileigentum begründet werden kann. Die einzige Ausnahme ist das gemeinsame Wohnungseigentum von Ehegatten je an der Hälfte des Mindestanteils. Wohnungseigentum wird durch den Abschluss von Wohnungseigentums- und Kaufverträgen und durch Einverleibung im Grundbuch erworben..
[http://www.klein.or.at/immoabc.html]
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