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Krida , die

krimineller Tatbestand, Konkursvergehen


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 13.09.2007

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 1 | 0

Kommentar am 15.09.2007
Ich kann mich da jetzt sehr irren ... aber bedeutet Krida nicht einfach wertfrei 'Konkurs', während der kriminelle Tatbestand entweder die fahrlässige oder - noch schlimmer - die betrügerische Krida ist? Kein Zweifel, dass 'Krida' hier unbedingt herein gehört. Siehe auch Gwölb Gewölbe (Gwölb)

Antwort am 08.08.2014
Im Rechtswesen: A: Krida = D: Bankrott Das österreichische Recht hat bis 2000 unterschieden zwischen den Strafbeständen „Betrügerische Krida“ § 156 StGB ,[http://tinyurl.com/mpdwrf4]und „Fahrlässige Krida“ § 159 StGB. Letzteren Strafbestand gibt es nun nicht mehr, der § 159 lautet nunmehr „Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“: - (1) Wer grob fahrlässig seine Zahlungsunfähigkeit dadurch herbeiführt, dass er kridaträchtig handelt (Abs. 5), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. - (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer in Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit grob fahrlässig die Befriedigung wenigstens eines seiner Gläubiger dadurch vereitelt oder schmälert, dass er nach Abs. 5 kridaträchtig handelt. ... [http://tinyurl.com/lssoa4n] Im deutschen Recht befassen sich mit diesen Insolvenzdelikten § 283 „Bankrott“ und 283a „Besonders schwerer Fall des Bankrotts“, die Fahrlässigkeit wird in § 283 (4) StGB behandelt: Wer in den Fällen - 1. des Absatzes 1 die Überschuldung oder die drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit fahrlässig nicht kennt oder - 2. des Absatzes 2 die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit leichtfertig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.[http://tinyurl.com/lssoa4n] "Krida" o.Ä, wird nicht erwähnt

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Krida






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein erheblicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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