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Verfahrenshilfe , die

Prozesskostenhilfe


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Arbeitswelt, Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 09.03.2008

Bekanntheit: 68%

Beurteilung: 8 | 0

Kommentar am 10.03.2008
Glücklicherweise noch keinen Bedarf in irgendwelcher Form davon benötigt *g -sh-

Kommentar am 04.07.2010
PKH ist die fachsprachlich übliche Abkürzung für den bundesdeutschen Begriff. Früher war´s das "Armenrecht".

Kommentar am 24.04.2014
Bitte die Übersetzung ergänzen: nicht nur PKH, sondern auch VKH!
• D: » Mithilfe des PKH-Rechners können Sie berechnen, ob in Ihrer Person die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe gegeben sind. […] Der PKH-Rechner ist grundsätzlich auch geeignet, die Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu berechnen.« • »Im Familienrecht wird Verfahrenskostenhilfe und nicht Prozesskostenhilfe gewährt. Prinzipiell besteht zwischen Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe kein Unterschied Verfahrenskostenhilfe kommt ausschließlich für ein gerichtliches Verfahren in Betracht, während die Beratungshilfe dem Mandanten die außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl ermöglicht.« (familienrecht.rechtsanwalt-schrader.de/)

Kommentar am 26.04.2014
»Kritik an Verfahrenshilfe: Zu spät, zu löchrig, zu ungerecht. […] Für Geringverdienende gibt es vor Gericht die Verfahrenshilfe. Sie erhalten nicht nur einen Anwalt oder eine Anwältin beigestellt, sondern werden auf Antrag auch von Gebühren und sonstigen Nebenkosten befreit. Das gilt für Strafverfahren, aber auch für Zivilsachen, solange die Klage nicht von vornherein als aussichtslos angesehen wird. Ob jemand Verfahrenshilfe bekommt, ist eine Ermessensentscheidung. « (derStandard.at › 24.10.2012) • »Wollen Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der EU (oder einen anderen Vertragsstaat des Europäischen Verfahrenshilfeübereinkommens) stellen, so können Sie sich an das Bezirksgericht Ihres Wohnsitzes wenden; es wäre nützlich, den Antrag mit dem vereinheitlichten Formblatt vorzubereiten. Das passende Formular finden Sie auf den Webseiten "Europäischer Gerichtsatlas für Zivilsachen". « ([http://www.justiz.gv.at/web2013)]

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Verfahrenshilfe






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich verwendeten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

Hinweis: Das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Seiten sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

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