Dein Österreichisches Wörterbuch
Verfahrenshilfe , die
Prozesskostenhilfe
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Arbeitswelt, Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 09.03.2008
Bekanntheit: 68%
Beurteilung: 8 | 0
Kommentar am 10.03.2008
Glücklicherweise noch keinen Bedarf in irgendwelcher Form davon benötigt *g -sh-
Kommentar am 04.07.2010
PKH
ist die fachsprachlich übliche Abkürzung für den bundesdeutschen Begriff. Früher war´s das "Armenrecht".
Kommentar am 24.04.2014
Bitte die Übersetzung ergänzen:
nicht nur PKH, sondern auch VKH!
• D: » Mithilfe des PKH-Rechners können Sie berechnen, ob in Ihrer Person die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe gegeben sind. […]
Der PKH-Rechner ist grundsätzlich auch geeignet, die Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu berechnen.«
• »Im Familienrecht wird Verfahrenskostenhilfe und nicht Prozesskostenhilfe gewährt. Prinzipiell besteht zwischen Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe kein Unterschied
Verfahrenskostenhilfe kommt ausschließlich für ein gerichtliches Verfahren in Betracht, während die Beratungshilfe dem Mandanten die außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl ermöglicht.« (familienrecht.rechtsanwalt-schrader.de/)
Kommentar am 26.04.2014
»Kritik an Verfahrenshilfe: Zu spät, zu löchrig, zu ungerecht.
[…] Für Geringverdienende gibt es vor Gericht die Verfahrenshilfe. Sie erhalten nicht nur einen Anwalt oder eine Anwältin beigestellt, sondern werden auf Antrag auch von Gebühren und sonstigen Nebenkosten befreit. Das gilt für Strafverfahren, aber auch für Zivilsachen, solange die Klage nicht von vornherein als aussichtslos angesehen wird. Ob jemand Verfahrenshilfe bekommt, ist eine Ermessensentscheidung. « (derStandard.at › 24.10.2012)
• »Wollen Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der EU (oder einen anderen Vertragsstaat des Europäischen
Verfahrenshilfeübereinkommens) stellen, so können Sie sich an das Bezirksgericht Ihres Wohnsitzes wenden; es wäre nützlich, den Antrag mit dem vereinheitlichten Formblatt vorzubereiten. Das passende Formular finden Sie auf den Webseiten "Europäischer Gerichtsatlas für Zivilsachen". « ([http://www.justiz.gv.at/web2013)]
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