Dein Österreichisches Wörterbuch

freier Dienstnehmer , der

pseudo-selbständig Tätiger


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Arbeitswelt, Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 20.12.2008

Bekanntheit: 8%

Beurteilung: 1 | 8

Kommentar am 20.12.2008
"Selb(st)ständig tätig":

Immer häufiger werden bestehende Arbeitsverhältnisse in freie Dienstverhältnisse umgewandelt, wobei aber die Arbeitsbedingungen vielfach gleich bleiben, die Nachteile aber allein den Arbeitnehmer treffen. Obwohl die sogenannten freien Dienstverträge mittlerweile in die Sozialversicherungen einbezogen wurden, bleiben dem freien Dienstnehmer immer noch erhebliche Nachteile bei seinen arbeitsrechtlichen Ansprüchen. Theoretisch sind freie Dienstnehmer sind nur in geringem Ausmaß in die Betriebsorganisation des Dienstgebers eingebunden, erhalten keine oder wenige (persönliche) Weisungen, wie sie die Dienstleistung zu erbringen haben, sind nicht an konkrete Arbeitszeiten gebunden, sondern unterliegen meistens nur Rahmenanweisungen. Freie Dienstnehmer sind formal gesehen keine Mitglieder der Arbeiterkammer
AK:http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d6/DerfreieDienstvertrag04.pdf
Die Abfertigung NEU gilt uneingeschränkt für alle auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhenden Arbeitsverhältnisse (dazu zählen auch geringfügig Beschäftigte), die nach dem 31. Dezember 2002 beginnen. Seit 1.1.2008 fallen auch freie Dienstnehmer in das System Abfertigung NEU.
Vorsorgekasse.at:http://www.vorsorgekasse.at/meallgemeines


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freier Dienstnehmer






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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