Dein Österreichisches Wörterbuch
freier Dienstnehmer , der
pseudo-selbständig Tätiger
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Arbeitswelt, Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 20.12.2008
Bekanntheit: 8%
Beurteilung: 1 | 8
Kommentar am 20.12.2008
"Selb(st)ständig tätig":
Immer häufiger werden bestehende Arbeitsverhältnisse in freie Dienstverhältnisse umgewandelt, wobei aber die Arbeitsbedingungen vielfach gleich bleiben, die Nachteile aber allein den Arbeitnehmer treffen.
Obwohl die sogenannten freien Dienstverträge mittlerweile in die Sozialversicherungen einbezogen wurden, bleiben dem freien Dienstnehmer immer noch erhebliche Nachteile bei seinen arbeitsrechtlichen Ansprüchen. Theoretisch sind freie Dienstnehmer sind nur in geringem Ausmaß in die Betriebsorganisation des Dienstgebers eingebunden, erhalten keine oder wenige (persönliche) Weisungen, wie sie die Dienstleistung zu erbringen haben, sind nicht an konkrete Arbeitszeiten gebunden, sondern unterliegen meistens nur Rahmenanweisungen.
Freie Dienstnehmer sind formal gesehen keine Mitglieder der Arbeiterkammer
AK:http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d6/DerfreieDienstvertrag04.pdf
Die Abfertigung NEU gilt uneingeschränkt für alle auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhenden Arbeitsverhältnisse (dazu zählen auch geringfügig Beschäftigte), die nach dem 31. Dezember 2002 beginnen. Seit 1.1.2008 fallen auch freie Dienstnehmer in das System Abfertigung NEU.
Vorsorgekasse.at:http://www.vorsorgekasse.at/meallgemeines
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