Dein Österreichisches Wörterbuch
grundbücherlich
grundbuchlich
Art des Eintrag: Adjektiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 28.01.2010
Bekanntheit: 100%
Beurteilung: 2 | 3
Kommentar am 28.01.2010
Und was eppa
könnte in Deutschland eine "Klagsanmerkung" sein?
Und wie sagen die wohl für "verbüchern" - oder gar zum "nicht verbücherten Ersteher"?
Besteht dieses Vorzugspfandrecht aber unabhängig von seiner grundbücherlichen Eintragung (eingetragen wird ja nur die Klagsanmerkung), so gilt auch kein Rangprinzip.
[...]Die Klagsanmerkung ist auch zulässig gegen den noch nicht verbücherten Ersteher nach Anmerkung des Zuschlages im Grundbuch.
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