Dein Österreichisches Wörterbuch

Pouvoir , das

finanzielle Mittel (bzw.Verfügungsgewalt über diese), Vollmacht


Art des Eintrag: Substantiv

Erstellt am: 14.02.2010

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Kommentar am 14.02.2010
kommt aus dem Französischen,
wo das Verb pouvoir u.a.: können, vermögen, dürfen, das Substantiv le pouvoir: Fähigkeit, Herrschaft, Macht, Vollmacht etc. bedeutet.

"Der Fall Lovrin wird diskutiert. Herr Grafendorfer hat genauere Auskünfte eingeholt und bekommt ein Pouvoir von bis zu 1000 Euro nach einem persönlichen Gespräch für die nächste Behandlung des Kindes in der Ukraine. Es wäre wünschenswert, dass die Familie Mitglied bei HSM wird"
Quelle: Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 10.12.2004 des Verein HSM, Hilf Selbst Mit: Interessensgemeinschaft für behinderte, chronisch kranke und alte Menschen, [http://www.hsm.or.at/ProtokollGV2004.htm]

Die Bank betreibt Handelsbuchgeschäfte i.S.d. BWG nur Maßgabe und Prämisse der reinen Kundenservicierung. Im Zuge dessen wurde dem Leiter Investmentbanking ein Pouvoir eingeräumt, welches ihm erlaubt, selbständig Wertpapierdispositionen bis max. EUR 1 Mio. zu tätigen. Darüber hinaus ist die Zustimmung des direkten Vorstandes erforderlich."
Quelle: Volksbank Vorarlberggruppe Geschäftsbericht 2008, [http://www.volksbank-vorarlberg.at/m101/volksbank/DownloadServlet?action=download_counter&stage=p&branch=m001_45710&language=de&path=/m001_45710&category=Geschäftsberichte&document=/downloads/vvb_gb_2008_kl_090406.pdf]

"ORF-Interview: Ja, darf sie das denn?...Damit bleibt der Vorwurf, dass die Gutachterin mit ihrem Auftritt und speziell ihrerer Suizid-Einschätzung zumindest Standespflichten verletzt hat. Im schlimmsten Fall würde ihr die Streichung aus der Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen drohen. Zuständig dafür wäre das Landesgericht Linz, da Kastner dort eingetragen ist. "Es ist auf jeden Fall zu klären, unter welchen Umständen Heidi Kastner das Interview gegeben hat", sagt der zuständige Linzer Richter Werner Gratzl. Das Pouvoir, als Sachverständiger überhaupt mit den Medien zu reden, könne nur der jeweilige Mediensprecher des Gerichts erteilen"
Quelle: Artikel vom Freitag, 20. März 2009 [http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3941&Alias=Wzo&cob=404137]

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Pouvoir






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein erheblicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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