Dein Österreichisches Wörterbuch
Pouvoir , das
finanzielle Mittel (bzw.Verfügungsgewalt über diese), Vollmacht
Art des Eintrag: Substantiv
Erstellt am: 14.02.2010
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Kommentar am 14.02.2010
kommt aus dem Französischen,
wo das Verb pouvoir u.a.: können, vermögen, dürfen, das Substantiv le pouvoir: Fähigkeit, Herrschaft, Macht, Vollmacht etc. bedeutet.
"Der Fall Lovrin wird diskutiert. Herr Grafendorfer hat genauere Auskünfte eingeholt und bekommt ein Pouvoir von bis zu 1000 Euro nach einem persönlichen Gespräch für die nächste Behandlung des Kindes in der Ukraine. Es wäre wünschenswert, dass die Familie Mitglied bei HSM wird"
Quelle: Protokoll
der
ordentlichen Generalversammlung
vom 10.12.2004 des Verein HSM, Hilf Selbst Mit:
Interessensgemeinschaft
für behinderte, chronisch
kranke und alte Menschen, [http://www.hsm.or.at/ProtokollGV2004.htm]
Die Bank betreibt Handelsbuchgeschäfte i.S.d. BWG nur Maßgabe und Prämisse der reinen Kundenservicierung. Im
Zuge dessen wurde dem Leiter Investmentbanking ein Pouvoir eingeräumt, welches ihm erlaubt, selbständig Wertpapierdispositionen
bis max. EUR 1 Mio. zu tätigen. Darüber hinaus ist die Zustimmung des direkten Vorstandes
erforderlich."
Quelle: Volksbank Vorarlberggruppe Geschäftsbericht 2008, [http://www.volksbank-vorarlberg.at/m101/volksbank/DownloadServlet?action=download_counter&stage=p&branch=m001_45710&language=de&path=/m001_45710&category=Geschäftsberichte&document=/downloads/vvb_gb_2008_kl_090406.pdf]
"ORF-Interview: Ja, darf sie das denn?...Damit bleibt der Vorwurf, dass die Gutachterin mit ihrem Auftritt und speziell ihrerer Suizid-Einschätzung zumindest Standespflichten verletzt hat. Im schlimmsten Fall würde ihr die Streichung aus der Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen drohen. Zuständig dafür wäre das Landesgericht Linz, da Kastner dort eingetragen ist. "Es ist auf jeden Fall zu klären, unter welchen Umständen Heidi Kastner das Interview gegeben hat", sagt der zuständige Linzer Richter Werner Gratzl. Das Pouvoir, als Sachverständiger überhaupt mit den Medien zu reden, könne nur der jeweilige Mediensprecher des Gerichts erteilen"
Quelle: Artikel vom Freitag, 20. März 2009 [http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3941&Alias=Wzo&cob=404137]
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