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Stuhlrichteramt
Amtsgericht; Bezirksbehörde im Königreich Ungarn des Kaisertums Österreich
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache, Veraltet, Historisch
Erstellt am: 28.09.2012
Bekanntheit: 20%
Beurteilung: 1 | 3
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Kommentar am 28.09.2012
Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, womit die Allerhöchsten Entschließungen über die Einrichtung und Amtswirksamkeit der Statthalterei, der Comitatsbehörden und Stuhlrichterämter, dann über die Einrichtung der Gerichtsbehörden und das Schema der systemisirten Gehalte und Diäten-Classen für das Königreich Ungarn, sowie über die Durchführung dieser Organisirung kundgemacht werden
§ 1. Das Stuhlrichteramt ist für den ihm zugewiesenen Bezirk die unterste landesfürstliche Behörde in allen nicht ausdrücklich anderen Behörden oder Organen vorbehaltenen Verwaltungs- und Justiz geschäften.
[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1853&page=131&size=45]
Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich
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