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Ungustlvermutung, die

scherzh. für Unschuldsvermutung


Erstellt am: 14.07.2014

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Kommentar am 14.07.2014
OEDT / Uni Graz Definition: Ironische Abwandlung des Ausdrucks „Es gilt die Unschuldsvermutung“, die in Zeitungen angeführt werden muss, wenn über Personen berichtet wird, die einer Straftat verdächtigt werden.

Beispiel am 16.07.2014
*Aus „Der heilige Deix“: «Einem Domprediger wird hundertfacher sexueller Missbrauch einer damals sechzehnjährigen Ministrantin vorgeworfen. Jetzt hat er endlich den heiligen Löffel abgegeben. Für ihn gilt selbstverständlich die Ungustlvermutung» [http://tinyurl.com/odfwcvb] * Neue Bühne Villach: «Es gilt die Ungustlvermutung von und mit I Stangl. I Stangl hat sich der Ungustlforschung und der angewandten Schwachsinnistik zugewandt. Dieses Programm ist seine Diplomarbeit, ein hundertprozentiges Plagiat der Realität. Mit unzähligen Exponaten illustriert er den Siegeszug der Idioten. Denn was die Kärntner Tageszeitung schon vor Jahren tatsächlich titelte, ist eingetreten: „Verblödungsviren bedrohen die Menschheit!“.»

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Ungustlvermutung, die






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein umfangreicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

Hinweis: Das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Seiten sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

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