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Dienstpragmatik

Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis in Österreich


Erstellt am: 29.07.2014

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 2 | 0

Kommentar am 29.07.2014
ist schon da: Zander

Kommentar am 29.07.2014
www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2009067/LRNI_2009067.pdf DIENSTPRAGMATIK DER. LANDESBEAMTEN 1972. (DPL 1972). 2200–0. Wiederverlautbarung. 93/72. 1972-11-30. Blatt 1-105. 2200–1. 1. Novelle. 154/73.

Kommentar am 29.07.2014
"Am 25. Jänner 1914 wurde das "Dienstpragmatik"-Gesetz erlassen. Es sollte Beamte schützen und war eine Kampfansage gegen Korruption." (DiePresse.com, 24.1.2014)

Kommentar am 11.07.2016
Zander? Dienstpragmatik? Beides ganz schön historisch!

Die Dienstpragmatik regelte von 1914 bis 1979 das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis zwischen Gebietskörperschaften und ihren Arbeitnehmern. […] Das Beamtendienstrecht setzt den Grundgedanken der Dienstpragmatik fort und normiert alle Rechte und Pflichten der Beamten gegenüber dem Dienstgeber.
AEIOU Österreich-Lexikon:http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.d/d447058.htm


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Dienstpragmatik






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich genutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein erheblicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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