Dein Österreichisches Wörterbuch

Fruchtnießer , der

Nießbraucher


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 21.08.2014

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 1 | 1

Beispiel am 21.08.2014
«Nach der zivilrechtlichen Konzeption sind die mit dem Fruchtgenussrecht verbundenen Aufwendungen (z. B. Instandhaltungen der Liegenschaft) grundsätzlich vom Fruchtnießer zu tragen (Netto-Fruchtgenuss). » www.picher.at/ «Damit die Finanz die Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung beim Fruchtnießer akzeptiert, muss letzterer auf die Einkunftserzielung wesentlichen Einfluss nehmen können. ... Der Fruchtnießer muss den Mietern gegenüber als Vermieter auftreten. Das heißt, neue Mietverträge sind vom Fruchtnießer selbst abzuschließen.» [http://www.medtax.at/]

Kommentar am 25.05.2022

Der aus einem Fruchtgenussrecht Berechtigte heißt Fruchtnießer (oder Usufructuar),
Johannes Schöll, Das österreichische Fruchtgenussrecht und seine Bewertung, Wien 2017: https://docplayer.org/204896157-Das-oesterreichische-fruchtgenussrecht-und-seine-bewertung.html


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Fruchtnießer






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich verwendeten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein erheblicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe anzuwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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