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Staatsbürgerschaftsevidenz
Verzeichnis der Wähler in den Gemeinden
Erstellt am: 16.09.2014
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Beurteilung: 5 | 0
Kommentar am 05.03.2015
So einfach, wie uns die "Übersetzung" glauben lässt, ist's nicht, denn das Verzeichnis der Wähler in den Gemeinden ist ja die Wahlerevidenz, für die es ein eigenes Gesetz gibt und die hier einen eigenen Eintrag hat.
Die Staatsbürgerschaftsevidenz ist ihrerseits ebenfalls gesetzlich geregelt, so ist z.B. für alle im Ausland geborenen Österreicher der Ort ihrer Staatsbürgerschaftsevidenz die Gemeinde Wien:
Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, § 49:https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005579
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