Dein Österreichisches Wörterbuch
Überstellungskennzeichen
Überführungskennzeichen
Erstellt am: 18.09.2014
Bekanntheit: 0%
Beurteilung: 4 | 0
Kommentar am 18.09.2014
Überstellungskennzeichen
Überstellungskennzeichen können für zugelassene bzw. nicht zugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger zur vorübergehenden Benutzung dieser Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr beantragt werden, wenn deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden.
Diese Überstellungskennzeichen gelten maximal 21 Tage.
[http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/28917_DEU_HTML.htm]
Kommentar am 18.09.2014
D: »Das Kurzzeitkennzeichen – auch als Überführungskennzeichen bekannt – kommt zum Einsatz, wenn eine Überführungs- oder eine Probefahrt durchgeführt werden muss. Es wird in der Regel für einen, drei oder fünf Tage ausgestellt und hat den Vorteil, dass kein gültiger TÜV vorhanden sein muss. Das heißt natürlich nicht, dass das Fahrzeug nicht verkehrstüchtig sein darf: Passiert etwas aufgrund fahrlässiger Mängel, so haftet der Fahrer. Wir zeigen, was es beim Kurzzeitkennzeichen zu beachten gibt.« (kfz-kennzeichen-abc.de/)
Um neue Kommentare einzufügen oder an einer Diskussion teilzunehmen, einfach auf das Österreichische Volkswörterbuch gehen.