Dein Österreichisches Wörterbuch

Einantwortungsbeschluss , der, -es, -Umlaut + .e

Gerichtliche Feststellung der Erben


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 09.02.2016

Bekanntheit: 10%

Beurteilung: 2 | 2

Kommentar am 09.02.2016

Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist.
Bundeskanzleramt. HELP.gv.:http://tinyurl.com/zvhwrrt
Der Einantwortungsbeschluss wird vom Bezirksgericht ausgestellt und stellt die Erben fest. Unter Vorlage dessen bei Banken und sonstigen Institutionen haben die Erben Zugriff auf das Vermögen des Verstorbenen.
Notariat Bittner, Hollabrunn:http://www.notariat-bittner.at/cms/index.php?id=77
Außerstreitgesetz § 161 (1):
Das Gericht hat im Rahmen des Vorbringens der Parteien und ihrer Beweisanbote das Erbrecht der Berechtigten festzustellen und die übrigen Erbantrittserklärungen abzuweisen. Darüber kann mit gesondertem Beschluss (§ 36 Abs. 2) oder mit dem Einantwortungsbeschluss entschieden werden.
Jusline.at:http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=45&paid=161
Steiermärkisches Grundverkehrsrecht, § 18 (3):
Anträge nach Abs. 2 sind binnen einem Monat nach Vertragsabschluss oder Zustellung des Einantwortungsbeschlusses oder der Amtsbestätigung nach § 178 Außerstreitgesetz bei der Grundverkehrsbehörde einzubringen. Den Anträgen sind die Vertragsurkunden, der Einantwortungsbeschluss, die Amtsbestätigung nach § 178 Außerstreitgesetz oder eine jeweils beglaubigte Abschrift anzuschließen.
Jusline.at, § 18 St-GVG:http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=1168&paid=18


Kommentar am 31.01.2022
Wer sich mit dem österreichischen Erbrecht beschäftigt und es mit dem deutschen vergleicht, wird auf den Begriff „Einantwortungsbeschluss“ stoßen. Einen Einantwortungsbeschluss gibt es in Deutschland nicht. In Österreich ist dies jedoch ein hoheitlicher Akt, der das Verlassenschaftsverfahren abschließt. (…) In Deutschland geht das Erbe nach dem Erbfall automatisch auf die Erben über, außer sie schlagen es aus. In Österreich ruht der Nachlass nach dem Tod, bis die Erben einen Einantwortungsbeschluss ausstellen und das Erbe annehmen.
Helpster.de: http://www.helpster.de/einantwortungsbeschluss-eine-verstaendliche-erklaerung_104670


Um neue Kommentare einzufügen oder an einer Diskussion teilzunehmen, einfach auf das Österreichische Volkswörterbuch gehen.

Einantwortungsbeschluss






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich verwendeten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

Hinweis: Das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Seiten sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

Unsere Seite hat auch keine Verbindung zu den Duden-Nachschlagewerken und wird von uns explizit nicht als wissenschaftliches Werk betrachtet, sondern als ein Gemeinschaftsprojekt aller an der österreichichen Sprachvariation interessierten Personen.