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Behaltefrist , die, -, -en

Zeitraum des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Arbeitswelt

Erstellt am: 11.02.2016

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 2 | 2

Kommentar am 11.02.2016

Nach Beendigung der Lehrzeit beginnt die gesetzlich vorgeschriebene, dreimonatige Behaltefrist.
Lehrlingsausbildung im ÖBH:http://www.hlogz-wels.at/lehrlingsausbildungbeimhlogzwels.html
Jenen [sic!] Lehrlinge, die nach ihrer Lehrabschlussprüfung und der Behaltefrist das Bundesheer verlassen, werden bei der Suche nach einem zivilen Arbeitsplatz durch ein Bewerbungstraining unterstützt.
Heute.at 27.11.2011:http://tinyurl.com/ztkcn78
Vorarlberger Unternehmen, die angesichts der Wirtschaftskrise Kurzarbeit einführen müssen, werden in bestimmten Ausnahmesituationen von der Behaltefrist abgehen können.
Vorarlberg online, 6.2.09:http://tinyurl.com/z5kspba
Duden erklärt den Verwendungsunterschied zw. A und D:
1. (Steuerwesen) Frist, nach deren Ablauf eine steuerliche Begünstigung beansprucht werden kann 2. (österreichische Amtssprache) Zeitraum, in dem für Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Ende des Militärdiensts, der Lehre oder der Karenz) Kündigungsschutz gilt
Duden online:http://www.duden.de/rechtschreibung/Behaltefrist


Kommentar am 10.06.2016
04.Jun. -1 von oberhaenslir Was könnte an dem Eintrag missfallen haben? Hat dich jemand vor die Tür gesetzt? Und kein Muckser vom "Standard"?

Kommentar am 15.04.2020
Was im obersten Kommentar gesagt wird, trifft nicht unbedingt genau so zu:
Wenn du weniger als die Hälfte der festgesetzten Lehrzeit im letzten Lehrbetrieb absolviert hast, dann ist dieser nur zur Weiterverwendung im halben Ausmaß verpflichtet (1,5 Monate). Die Behaltefrist kann jedoch auch erweitert werden: Durch Bestimmungen in einzelnen Kollektivverträgen kann die Dauer der Weiterverwendungszeit auch mehr als drei Monate betragen.
ÖGJ Lehrlingsmonitor:https://tinyurl.com/ug53wfp


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Behaltefrist






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich genutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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