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Berufsbildende Pflichtschule

Berufsschule


Art des Eintrag: Wendung

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 13.03.2016

Bekanntheit: 80%

Beurteilung: 2 | 3

Kommentar am 13.03.2016
Pflichtschulen in Österreich gibt es zweierlei - allgemein- und berufsbildende. Zum Unterschied von den allgemeinbildenden ist die berufsbildende Pflichtschule nicht für die Erfüllung der (9 Jahre dauernden) Unterrichtspflicht, sondern der Schulbesuchspflicht im Lehrberuf im Rahmen der dualen Ausbildung Beruf/Schulung verpflichtend.

Berufsbildende Pflichtschulen (Berufsschulen) vermitteln in einem berufsbegleitenden, fachlich einschlägigen Unterricht den Lehrlingen – während ihrer Ausbildung in einem Lehrberuf – die grundlegenden theoretischen Kenntnisse. Sie fördern und ergänzen die betriebliche Ausbildung sowie die Allgemeinbildung.
Help.gv.at:https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/11/Seite.1760130.html
Die Berufsbildende Pflichtschule, in Folge Berufsschule genannt, bildet einen der zwei Lernorte in der Dualen Ausbildung.
BM für Bildung und Frauen:https://www.bmbf.gv.at/schulen/bw/bbs/berufsschulen.html


Kommentar am 10.06.2016
04.Jun. -1 von oberhaenslir*) Durchgefallen? Lehre abgebrochen? Was sonst hat an der Berufschul nicht gepasst? Und gar kein Muckser vom "Standard"? *) 2017 zur Klarstellung eines Verwirrspiels: Der jetzige Positivbewerter "OTTO" war früher "A-1989+D". Nach dessen Namensänderung nannte sich der oben angesprochene Negativbewerter "oberhaenslir" um in "A-1989+D" . "Standard" ist jedoch der derzeitige User-Name eines Mitgliedes aus der Schweiz namens Oberhänslir

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Berufsbildende Pflichtschule






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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