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ruhegenussfähig

ruhegehaltsfähig, für die Pensionshöhe anrechenbar


Art des Eintrag: Adjektiv

Erstellt am: 04.06.2016

Bekanntheit: 13%

Beurteilung: 4 | 4

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Kommentar am 04.06.2016

Als ruhegenussfähige Bundesdienstzeit gilt die Zeit, die der Beamte im bestehenden öffentlich-rechtlichen Bundesdienstverhältnis vom Tag des Dienstantrittes bis zum Tag des Ausscheidens aus dem Dienststand zurückgelegt hat … Die ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit ist in vollen Jahren und Monaten auszudrücken; Bruchteile eines Monates bleiben unberücksichtigt.
Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten - gpf.a:http://www.gpf.at/handbuch/2012/content/pensionsgesetz1965-9.htm
Dienstzulagen können • ruhegenussfähig sein – dann ist ein Pensionsbeitrag zu bezahlen • teilweise ruhegenussfähig sein – abhängig von der Dauer des Bezugs • oder überhaupt nicht ruhegenussfähig sein – in diesem Fall wird auch kein Pensionsbeitrag eingehoben
FSG PflichtschullehrerInnen:http://www.apsfsg.at/service/lexikon/dienstzulagen
D:
Grundsätzlich können Stellenzulagen ruhegehaltsfähig sein, wenn dies gesetzlich bestimmt ist. […] Die GdP forderte die Bundesregierung daher jetzt erneut auf, auch im Bereich des Bundes die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig zu machen!
Gewerkschaft der Polizei – Bundespolizei:http://www.gdpbundespolizei.de/2016/02/ruhegehaltsfaehigkeit-der-polizeizulage-muss-wieder-eingefuehrt-werden/


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ruhegenussfähig






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich genutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

Hinweis: Das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitinitiierte und für Schulen und Ämter des Landes verbindliche Österreichische Wörterbuch, derzeit in der 44. Auflage verfügbar, dokumentiert das Vokabular der deutschen Sprache in Österreich seit 1951 und wird vom Österreichischen Bundesverlag (ÖBV) herausgegeben. Unsere Seiten und alle damit verbundenen Seiten sind mit dem Verlag und dem Buch "Österreichisches Wörterbuch" in keiner Weise verbunden.

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