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ruhegenussfähig
ruhegehaltsfähig, für die Pensionshöhe anrechenbar
Art des Eintrag: Adjektiv
Erstellt am: 04.06.2016
Bekanntheit: 13%
Beurteilung: 4 | 4
Kommentar am 04.06.2016
Als ruhegenussfähige Bundesdienstzeit gilt die Zeit, die der Beamte im bestehenden öffentlich-rechtlichen Bundesdienstverhältnis vom Tag des Dienstantrittes bis zum Tag des Ausscheidens aus dem Dienststand zurückgelegt hat …
Die ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit ist in vollen Jahren und Monaten auszudrücken; Bruchteile eines Monates bleiben unberücksichtigt.
Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten - gpf.a:http://www.gpf.at/handbuch/2012/content/pensionsgesetz1965-9.htm
Dienstzulagen können
• ruhegenussfähig sein – dann ist ein Pensionsbeitrag zu bezahlen
• teilweise ruhegenussfähig sein – abhängig von der Dauer des Bezugs
• oder überhaupt nicht ruhegenussfähig sein – in diesem Fall wird auch kein Pensionsbeitrag eingehoben
FSG PflichtschullehrerInnen:http://www.apsfsg.at/service/lexikon/dienstzulagen
D:
Grundsätzlich können Stellenzulagen ruhegehaltsfähig sein, wenn dies gesetzlich bestimmt ist. […] Die GdP forderte die Bundesregierung daher jetzt erneut auf, auch im Bereich des Bundes die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig zu machen!
Gewerkschaft der Polizei – Bundespolizei:http://www.gdpbundespolizei.de/2016/02/ruhegehaltsfaehigkeit-der-polizeizulage-muss-wieder-eingefuehrt-werden/
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