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Parapethöhe

Abstand zw. Boden u. Fensterbrettoberkante; Fensterbrüstungshöhe


Erstellt am: 29.06.2016

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Kommentar am 29.06.2016
Parapethöhe

Laut den OIB Begriffsbestimmungen ist die Definition der Parapethöhe folgende: "Parapethöhe: Vertikaler Abstand zwischen fertiger Standfläche und Oberkante des unteren Stockprofils oder der Brüstung."
forum.it-concept:http://tinyurl.com/z37dvpz


Kommentar am 29.06.2016
Weil's so schön ist:
5.1.1 Folgende Glaselemente müssen unbeschadet der Bestimmungen gemäß 4.3 aus geeignetem Sicherheitsglas, wie z.B. ESG, hergestellt sein: - Ganzglastüren und Verglasungen in Türen bis 1,50 m Höhe über der Standfläche, - vertikale Verglasungen (wie z.B. Glaswände) entlang begehbarer Flächen bis 1,00 m Höhe über der Standfläche. Davon sind Fenster ab einer Parapethöhe von 85 cm ausgenommen
Österreichisches Institut für Bautechnik OIB-300.4-012/07, Richtlinie 4:https://www.vorarlberg.at/pdf/rl4_250407.pdf
Hoch hinaus im Innsbrucker Saggen:
„Es gibt - die Bewohner des sechsten Stocks wissen das - ein Alpenglühen der Dächer, das an trostvoll schwermütiger Schönheit dem im Gebirge gleichkommt.“ (Alfred Polgar, „Lob der Mansarde“) […] In voller Zweigeschoßigkeit vielleicht zu wuchtig, ermöglicht das Hochziehen der Putzfassade auf Parapethöhe eine eleganter proportionierte horizontale Schichtung. Ein schlanker, klarer Längsbaukörper ohne Auswucherungen an den Enden schwebt über der Glas-Fuge des Bandfensters.
Reitter Architekten – Wettbewerb 1. Platz:http://www.reitter.cc/project.php?abau_id=2623


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Parapethöhe






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich genutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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