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Ausgleichsverfahren , das
Vergleichsverfahren
Art des Eintrag: Substantiv
Erstellt am: 12.07.2016
Bekanntheit: 25%
Beurteilung: 2 | 2
Kommentar am 12.07.2016
Seit 2010 historisch:
Das Ausgleichsverfahren ist stärker als das Konkursverfahren auf die Sanierung des Schuldners bedacht. Ebenso wie im Zwangsausgleich bietet der Ausgleichsschuldner den Gläubigern eine bestimmte Quote an.
Minilex:http://www.minilex.at/a/ausgleichsverfahren-oder-konkursverfahren
Das österr. „
Ausgleichsverfahren“ (das dem deutschen „Gesetz über den Vergleich zur Abwendung des Konkurses“, kurz „Vergleichsverfahren“ entsprach ) wurde durch die „Ausgleichsordnung“ (D: Vergleichsordnung von 1927) geregelt, die neben der Konkursordnung die wichtigste Rechtsquelle des Insolvenzrechts war.
Im Zuge des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2010 trat die Ausgleichsordnung jedoch außer Kraft.
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