Dein Österreichisches Wörterbuch
Beitragstäter , der
Gehilfe bei Straftat
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 15.11.2016
Bekanntheit: 0%
Beurteilung: 0 | 4
Kommentar am 15.11.2016
Beitragstäter ist, wer in sonstiger Weise zur Ausführung einer strafbaren Handlung beiträgt. Als Beitrag kommen grundsätzlich alle Handlungen in Betracht, welche die Ausführung der Tat durch einen anderen ermöglichen, erleichtern, absichern oder in anderer Weise fördern
Recht einfach.at:http://www.rechteinfach.at/rechtslexikon/beitragstaeter-174.html
Damit der Beitragstäter auch wegen vollendeter Tat bestraft werden kann, muss die Person, der der Beitragstäter zur Ausführung der strafbaren Handlung hilft, tatsächlich die geförderte Tat ausgeführt bzw. vollendet haben.
Minilex:http://www.minilex.at/a/teilnahmearten-im-strafrecht
Anzeige gegen Facebook als Beitragstäter bei Hasspostings abgewiesen - Behörden konnten keine strafrechtliche Relevanz erkennen
Futurzone.at, 02.09.2016 :http://tinyurl.com/hy8fjwf
D:
Strafgesetzbuch (StGB) § 27 Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
BM für Justiz und Verbraucherschutz:https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__27.html
Die berühmte Formel lautete, daß derjeniger der Täter ist, der die Tat als eigene will, und Gehilfe, wer sie als fremde will. Entschieden wird das nach dem Interesse, das der Betreffende an der Tat hatte.
Eura.com:http://www.eura.com/steffen/jura/start/strafrecht/tut.htm
Um neue Kommentare einzufügen oder an einer Diskussion teilzunehmen, einfach auf das Österreichische Volkswörterbuch gehen.