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Lehrlingsentschädigung , die, - , -en

Ausbildungsvergütung


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Arbeitswelt

Erstellt am: 26.11.2016

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 1 | 8

Kommentar am 26.11.2016

§ 26 (1)Das Bundeseinigungsamt hat auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft die Lehrlingsentschädigungfestzusetzen, wenn für den betreffenden Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag wirksam ist. (2) Kollektivverträge im Sinne des § 18 Abs.4 stehen der Festsetzung einer Lehrlingsentschädigung nicht entgegen.
Arbeitsverfassungsgesetz - ArbVG von Österreich :http://tinyurl.com/jrjj8ud
Zitat einer Schülerin: „Ich finde es gemein, dass wir die kompletten Internatskosten selber bezahlen müssen. Wir verdienen so wenig, und dann müssen wir das auch noch bezahlen." Wenn die Internatskosten höher sind als die dem Lehrling gebührende Lehrlingsentschädigung, hat der Lehrberechtigte dem Lehrling den Unterschiedsbetrag zwischen diesen Internatskosten und der Lehrlingsentschädigung zu ersetzen.
Klaus Poier u.a., Jugend und soziale Gerechtigkeit (2008):http://tinyurl.com/jpecoho
D:
Die Höhe deiner Ausbildungsvergütung steht in deinem Ausbildungsvertrag.
AZUBI.O:https://www.azubiyo.de/ausbildung/ausbildungsverguetung/


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Lehrlingsentschädigung






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein erheblicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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