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Pflichtschulabschlussprüfung, Pflichtschulabschluss-Prüfung , die, -, -en

Prüfung über den nachgeholten Lehrstofferwerb der ersten acht Schulpflichtjahre


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 23.12.2016

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 1 | 5

Kommentar am 23.12.2016

Zur Pflichtschulabschluss-Prüfung sind Personen auf Antrag zuzulassen, die am Tag des Antretens zur Pflichtschulabschluss-Prüfung oder zur ersten Teilprüfung derselben das 16. Lebensjahr vollendet und die 8. Schulstufe nach dem Lehrplan der Hauptschule, der Neuen Mittelschule, der Polytechnischen Schule oder der 4. oder einer höheren Klasse der allgemein bildenden höheren Schule nicht oder nicht erfolgreich abgeschlossen haben.
RIS:http://tinyurl.com/jxfozcf
Anstatt einer strikten Trennung der klassischen Schulfächer fasst das neue Modell der Pflichtschulabschlussprüfung diese in fachlichen und kompetenzorientierten Schwerpunkten zusammen
Mein Bezirk.at Salzburg:http://tinyurl.com/gn7weqh
Mit der erfolgreichen Ablegung der Pflichtschulabschlussprüfung nach den Bestimmungen des Pflichtschulabschluss–Prüfungsgesetzes, BGBl. I Nr.72/2012 idgF, kann der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe bzw. die erfolgreiche Erfüllung der ersten acht Jahre der Schulpflicht nachgeholt werden. Die Prüfungsgebiete Pflichtschulabschluss-Prüfung umfassen vier Pflichtfächer und zwei Wahlfächer.
Aufnahmsverfahren 2016/17:http://tinyurl.com/z6ds5an


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Pflichtschulabschlussprüfung,  Pflichtschulabschluss-Prüfung






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich benutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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