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Pflichtschulabschlussprüfung, Pflichtschulabschluss-Prüfung , die, -, -en
Prüfung über den nachgeholten Lehrstofferwerb der ersten acht Schulpflichtjahre
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 23.12.2016
Bekanntheit: 0%
Beurteilung: 1 | 5
Kommentar am 23.12.2016
Zur Pflichtschulabschluss-Prüfung sind Personen auf Antrag zuzulassen, die am Tag des Antretens zur Pflichtschulabschluss-Prüfung oder zur ersten Teilprüfung derselben das 16. Lebensjahr vollendet und die 8. Schulstufe nach dem Lehrplan der Hauptschule, der Neuen Mittelschule, der Polytechnischen Schule oder der 4. oder einer höheren Klasse der allgemein bildenden höheren Schule nicht oder nicht erfolgreich abgeschlossen haben.
RIS:http://tinyurl.com/jxfozcf
Anstatt einer strikten Trennung der klassischen Schulfächer fasst das neue Modell der Pflichtschulabschlussprüfung diese in fachlichen und kompetenzorientierten Schwerpunkten zusammen
Mein Bezirk.at Salzburg:http://tinyurl.com/gn7weqh
Mit der erfolgreichen Ablegung der Pflichtschulabschlussprüfung nach den Bestimmungen des Pflichtschulabschluss–Prüfungsgesetzes, BGBl. I Nr.72/2012 idgF, kann der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe bzw. die erfolgreiche Erfüllung der ersten acht Jahre der Schulpflicht nachgeholt werden. Die Prüfungsgebiete Pflichtschulabschluss-Prüfung umfassen vier Pflichtfächer und zwei Wahlfächer.
Aufnahmsverfahren 2016/17:http://tinyurl.com/z6ds5an
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