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Pflichtschulabschlussprüfungsgesetz, Pflichtschulabschluss–Prüfungsgesetz, Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz

Gesetz über die Ablegung einer Prüfung über den nachgeholten Erwerb des Lehrstoffes der ersten acht Jahrgangsstufen durch Jugendliche und Erwachsene


Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 23.12.2016

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 1 | 5

Kommentar am 23.12.2016
1 Bindestrich oder kein Bindestrich - oder gar 2 Bindestriche ? Das ist hier die Frage:

Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, Fassung vom 21.12.2016 Langtitel Bundesgesetz über den Erwerb des Pflichtschulabschlusses durch Jugendliche und Erwachsene (Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz) StF: BGBl. I Nr. 72/2012
RIS:http://tinyurl.com/jxfozcf
Mit der erfolgreichen Ablegung der Pflichtschulabschlussprüfung nach den Bestimmungen des Pflichtschulabschluss–Prüfungsgesetzes , BGBl. I Nr.72/2012 idgF, kann der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe bzw. die erfolgreiche Erfüllung der ersten acht Jahre der Schulpflicht nachgeholt werden. Die Prüfungsgebiete der Pflichtschulabschluss-Prüfung umfassen vier Pflichtfächer und zwei Wahlfächer
Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 idgF:http://tinyurl.com/z6ds5an
Der Pflichtschulabschluss wird von BMUKK und Land Salzburg gefördert, somit sind Kurse, Kursunterlagen und Prüfungen für alle Teilnehmenden völlig kostenlos. Österreichweit gehört das BFI Salzburg zu den Vorreitern in der Umsetzung des Pflichtschulabschlussprüfungsgesetzes.
Mein Bezirk.at Salzburg:http://tinyurl.com/gn7weqh


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Pflichtschulabschlussprüfungsgesetz,  Pflichtschulabschluss–Prüfungsgesetz, Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und des Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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