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Pflichtschulabschlussprüfungsgesetz, Pflichtschulabschluss–Prüfungsgesetz, Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz
Gesetz über die Ablegung einer Prüfung über den nachgeholten Erwerb des Lehrstoffes der ersten acht Jahrgangsstufen durch Jugendliche und Erwachsene
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 23.12.2016
Bekanntheit: 0%
Beurteilung: 1 | 5
Kommentar am 23.12.2016
1 Bindestrich oder kein Bindestrich - oder gar 2 Bindestriche ? Das ist hier die Frage:
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, Fassung vom 21.12.2016
Langtitel Bundesgesetz über den Erwerb des Pflichtschulabschlusses durch Jugendliche und Erwachsene (Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz)
StF: BGBl. I Nr. 72/2012
RIS:http://tinyurl.com/jxfozcf
Mit der erfolgreichen Ablegung der Pflichtschulabschlussprüfung nach den Bestimmungen des Pflichtschulabschluss–Prüfungsgesetzes , BGBl. I Nr.72/2012 idgF, kann der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe bzw. die erfolgreiche Erfüllung der ersten acht Jahre der Schulpflicht nachgeholt werden. Die Prüfungsgebiete der Pflichtschulabschluss-Prüfung umfassen vier Pflichtfächer und zwei Wahlfächer
Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962 idgF:http://tinyurl.com/z6ds5an
Der Pflichtschulabschluss wird von BMUKK und Land Salzburg gefördert, somit sind Kurse, Kursunterlagen und Prüfungen für alle Teilnehmenden völlig kostenlos. Österreichweit gehört das BFI Salzburg zu den Vorreitern in der Umsetzung des Pflichtschulabschlussprüfungsgesetzes.
Mein Bezirk.at Salzburg:http://tinyurl.com/gn7weqh
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