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Friedenszins , der
gesetzlich geregelter Höchstmietzins
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Stadt, Amts- und Juristensprache, Veraltet, Historisch
Erstellt am: 20.09.2017
Bekanntheit: 0%
Beurteilung: 2 | 3
Kommentar am 20.09.2017
nachzulesen:
[https://www.wikiwand.com/de/Friedenszins]
Kommentar am 20.09.2017
In ein und derselben
Stiege begegnet man zwei Mietern, von denen einer eine sehr niedrige Altmiete bezahlt, der andere für eine Wohnung derselben Größe aber ein Vielfaches davon. Denn noch immer gibt es sie, die früher so genannten
Friedenszinse, ein Relikt aus den 20er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts. ... Der Begriff
Friedenszins ist spätestens seit der MRG-Novelle 2001 nicht mehr ganz richtig. Treffender wäre die Bezeichnung Mindestmiete oder Altmietzins. Denn nunmehr kann bei Altverträgen (vor 1. März 1994 geschlossen) eine Mindestmiete gemäß § 45 MRG verlangt werden: z.B. 0,97 € pro Quadratmeter für Kategorie C
Die PRESSE.com, 06.08.2007:http://tinyurl.com/y7m7r9dq
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