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erd-, mauer-, niet- und nagelfest , der

niet- und nagelfest, nicht entfernbar


Art des Eintrag: Wendung

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 21.07.2018

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 1 | 2

Kommentar am 21.07.2018
ABGB § 297 seit 1.1.1812:

Eben so gehören zu den unbeweglichen Sachen diejenigen, welche auf Grund und Boden in der Absicht aufgeführt werden, daß sie stets darauf bleiben sollen, als: Häuser und andere Gebäude mit dem in senkrechter Linie darüber befindlichen Luftraume; ferner: nicht nur Alles, was erd-, mauer-, niet- und nagelfest ist, als: Braupfannen, Branntweinkessel und eingezimmerte Schränke, sondern auch diejenigen Dinge, die zum anhaltenden Gebrauche eines Ganzen bestimmt sind:
ABGB:https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/297
Die Immorent-Rubin Grundverwertungsgesellschaft m. b. H. verkauft ... die Baurechtsliegenschaft ... samt allem rechtlichen und sachlichen Zubehör, insbesondere des aufgrund des Baurechtes sanierten und umgebauten Gebäudes, letzteres jedoch nur, soweit es erd-, mauer-, niet- und nagelfest ist, so wie die verkaufende Partei dieses besessen und benützt hat
Marktgemeinde Seeboden am Millstätter See:https://tinyurl.com/yatld4rb
]Die übergebende Partei überträgt hiermit und übergibt das unter 1. 1. beschriebene Abtretungsobjekt samt allem, was damit erd-, mauer-, niet- und nagelfest verbunden ist, samt allem rechtlichen und faktischen Zubehör, sowie mit allen Rechten und Pflichten an die übernehmende Partei und diese übernimmt das Geschenkobjekt mit allen Rechten und Pflichten in ihren Besitz und ihr Eigentum.
OGH, 7.2.06, Manz Rdb.at:https://tinyurl.com/y7pu8zgb


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erd-, mauer-, niet- und nagelfest






Österreichisches Deutsch definiert die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich genutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Habsburgermonarchie entlehnt. Eine umfangreiche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; einige dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark verwendet, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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