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Jagdkarte , die

Jagdschein


Art des Eintrag: Substantiv

Erstellt am: 28.08.2018

Bekanntheit: 0%

Beurteilung: 1 | 2

Kommentar am 28.08.2018

Wenn Sie in Oberösterreich die Jagd ausüben wollen, brauchen Sie eine gültige oberösterreichische Jagdkarte und die schriftliche Erlaubnis der oder des Jagdausübungsberechtigten. Die Jagdkarte wird vom Landesjägermeister ausgestellt.
Land Oberösterreich:https://www.land-oberoesterreich.gv.at/15480.htm
Achtung: Auch für Jagdwaffen der Kategorie B (Halbautomaten, Repetierflinten, Fangschuss-Faustfeuerwaffen) ist ein Waffenpass für das Führen bei der Jagd notwendig – die gültige Jagdkarte reicht dazu nicht aus!
Salzburger Jägerschaft:https://tinyurl.com/y7pk9wpl
Hat die/der Verstorbene eine Jagdkarte besessen, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall bei der zuständigen Stelle, bei der die Jagdkarte gelöst wurde, melden. [...] Die Jagdkarte kann von den Hinterbliebenen nicht übernommen werden, da sie namentlich (mit Lichtbild) und erst nach Ablegung einer Jagdprüfung ausgestellt wird.
Gemeinde St. Ulrich:https://tinyurl.com/y76s6qek
Meine Salzburger Jagdkarte hab ich in Hessen eingereicht und dafür einen deutschen Jahresjagdschein erhalten. Unbegrenzt
Jagderleben Nutzer Austriangun:https://jagderleben.landlive.de/boards/thread/78308/page/2/
D:
Regelungen für die Erteilung eines Jagdscheines an ausländische Staatsangehörige finden sich in § 15 Abs. 2 und 3 Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) sowie § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG).
Landkreis Limburg-Weilburg.de:https://tinyurl.com/yb6uckvt


Kommentar am 29.08.2018
Jagdkarten für ganz Niedersachsen (D)? Jagdkarten für ganz Niedersachsen GLL und Landesverband der Jagdgenossenschaften vereinbaren Kooperation Minister Hans-Heinrich Ehlen und Staatssekretär Friedrich-Otto Ripke begrüßen die Kooperation und nahmen auf der Jahreshauptversammlung des ZJEN (Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen) am 26. November 2007 in Bad Fallingbostel den neuen Flyer entgegen. Er informiert Jäger und Jagdgenossenschaften über Inhalte und Details von Jagdkarten und benennt alle Katasterämter der GLL als Ansprechpartner in Niedersachsen. weiter.... [https://tinyurl.com/y8lr2ml6]

Kommentar am 01.09.2018
Noch was, das in die Hose ging: Jagdkarte - Jagdkataster - Katasteramt? Tja, so geht's: Im Bemühen, den Worteintrag zu beschädigen, verweist User B. in seinem flotten Kommentar eifrig auf "Jagdkarten für ganz Niedersachsen" . Jawohl, die gibt's und schön sind sie, das sieht man, wenn man dem von B. angegebenen Link [https://tinyurl.com/y8lr2ml6] folgt: LANDKARTEN sind diese "Jagdkarten" nämlich, keine Jagdscheine!!! Die Erwähnung von "Kataster" hätte warnen sollen! Auch aus dem Text geht's hervor:
Eine Jagdkarte enthält neben der Jagdbezirksgrenze Gebäude, Wege und Gewässer, Lage- und Gewannenbezeichnungen sowie Gemarkungs-, Flur-, Flurstücksgrenzen und -namen. Titel, Legende und Nordpfeil ergänzen die Karte. Zusätzlich können nach den Angaben der Jäger Ansitze, Futterstellen, nicht bejagbare Flächen, befriedete Bezirke oder andere Details eingetragen werden.
Niedersachsen:https://tinyurl.com/y8lr2ml6


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Jagdkarte






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich verwendeten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein wichtiger Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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