Dein Österreichisches Wörterbuch
Kridar , der
Konkursschuldner, Gemeinschuldner,
Art des Eintrag: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt am: 09.09.2018
Bekanntheit: 0%
Beurteilung: 0 | 1
Kommentar am 09.09.2018
Aus der Hamburger ZEIT:
Er /d.i. Alexander Dumas/ wird Großlieferant der Pariser Zeitungen, schließlich selbst Zeitungsunternehmer, scheitert und beginnt von vorne, erbaut bei Saint-Germain den monumentalen Super-Kitsch seines Monte-Christo und ist bald darauf bankrott, flüchtet als Kridar nach Brüssel, nimmt mit Garibaldi an der Eroberung Italiens teil, als sei es seine Revolution.
Otto F. Beer in DIE ZEIT, 22.04.1960:https://tinyurl.com/ycjvm5vj
Geschrieben hat das der Wiener Otto F. Beer (1910 - 2002) in einer Buchrezension. Weniger elegant klingt das nächste Beispiel:
'Abgerundet' wird der Schutz von Bestandverträgen durch die auch für sie geltenden allgemeinen Bestimmungen der §§ 25a und 25b IO, die eine Beschränkung der Vertragsauflösungsbefugnisse durch Vertragspartner des Kridars mit sich bringen.
Konecny & Nunner-Krautgasser, Neuerungen bei Bestandverträgen durch das IRÄG 2010:https://tinyurl.com/y8cof2zs
Ein deutsches Rechtslexikon meint, es sei historisch:
Mit Kridar wurde im Mittelalter der Gemeinschuldner bezeichnet.
lexexakt.de:http://www.lexexakt.de/index.php/glossar/kridar.php
, doch Duden und Langenscheidt sind sich einig, dass das Wort heute zum Bestand der österr. Rechtssprache gehört. Die Schweiz allerdings kennt es auch.
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