Dein Österreichisches Wörterbuch

Kridar , der

Konkursschuldner, Gemeinschuldner,


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 09.09.2018

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Kommentar am 09.09.2018
Aus der Hamburger ZEIT:

Er /d.i. Alexander Dumas/ wird Großlieferant der Pariser Zeitungen, schließlich selbst Zeitungsunternehmer, scheitert und beginnt von vorne, erbaut bei Saint-Germain den monumentalen Super-Kitsch seines Monte-Christo und ist bald darauf bankrott, flüchtet als Kridar nach Brüssel, nimmt mit Garibaldi an der Eroberung Italiens teil, als sei es seine Revolution.
Otto F. Beer in DIE ZEIT, 22.04.1960:https://tinyurl.com/ycjvm5vj
Geschrieben hat das der Wiener Otto F. Beer (1910 - 2002) in einer Buchrezension. Weniger elegant klingt das nächste Beispiel:
'Abgerundet' wird der Schutz von Bestandverträgen durch die auch für sie geltenden allgemeinen Bestimmungen der §§ 25a und 25b IO, die eine Beschränkung der Vertragsauflösungsbefugnisse durch Vertragspartner des Kridars mit sich bringen.
Konecny & Nunner-Krautgasser, Neuerungen bei Bestandverträgen durch das IRÄG 2010:https://tinyurl.com/y8cof2zs
Ein deutsches Rechtslexikon meint, es sei historisch:
Mit Kridar wurde im Mittelalter der Gemeinschuldner bezeichnet.
lexexakt.de:http://www.lexexakt.de/index.php/glossar/kridar.php
, doch Duden und Langenscheidt sind sich einig, dass das Wort heute zum Bestand der österr. Rechtssprache gehört. Die Schweiz allerdings kennt es auch.

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Kridar






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache kommen aus den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine erhebliche Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein erheblicher Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch zahlreiche regionale Dialektformen, hier insbesondere bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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